Promethazin – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Promethazin oder andere Phenothiazine, bei Patienten mit Kreislaufschock oder Koma sowie bei akuten Vergiftungen mit zentraldämpfenden Wirkstoffen wie Schmerz- beziehungsweise Schlafmitteln oder mit Alkohol.
In sehr seltenen Fällen kann es bei der Behandlung mit Promethazin zu einem malignen neuroleptischen Syndrom kommen. Dieses Symptom ist lebensbedrohlich und äußert sich in Fieber, Muskelstarre, Kreislaufkollaps und Bewusstseinstrübung. Deshalb muss, insbesondere bei Auftreten von hohem Fieber, eine sorgfältige ärztliche Untersuchung stattfinden und gegebenenfalls der Wirkstoff Promethazin abgesetzt werden.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung darf Promethazin verabreicht werden bei vorgeschädigtem Herzen, schweren Leberfunktionsstörungen, Blut- oder Knochenmarkerkrankungen (Phäochromozytom), Tumoren, die auf das milchbildende Hormon Prolaktin reagieren wie bei Brustkrebs und Tumoren der Hirnanhangdrüse, ausgeprägtem niedrigem Blutdruck (Hypotonie) beziehungsweise verstärktem Blutdruckabfall im Stehen (orthostatischen Kreislaufregulationsstörungen), chronischen Atembeschwerden oder Asthma, Engwinkelglaukom, Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung, Verengungen (Stenosen) im Magen-Darm-Kanal oder Depressionen.
Ebenfalls nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf der Wirkstoff verordnet werden bei Patienten mit Krampfleiden. Vor allem Patienten mit bekannter Epilepsie in der Vorgeschichte müssen während der Behandlung mit Promethazin sorgfältig ärztlich überwacht werden. Nur in ärztlich begründeten Ausnahmefällen dürfen Patienten mit organischen Hirnschäden oder Stammhirnerkrankungen wie der Parkinson-Krankheit beziehungsweise Parkinson-Syndrom Promethazin erhalten.
Da Promethazin vorwiegend über die Nieren ausgeschieden wird, sollte bei eingeschränkter Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) die Dosis vom Arzt vermindert werden. Bei starker Einschränkung der Nierenfunktion sollte der Wirkstoff nur nach sorgfältiger ärztlicher Anordnung und bei regelmäßider ärztlicher Überwachung eingenommen werden.
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung sollte auch bei Patienten mit Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose), vermindertem Blutkaliumgehalt (Hypokaliämie) und Störungen der Blutbildung gewährleistet sein.
Bei verlangsamter Herzschlagfolge (Bradykardie), angeborenen Störungen der Erregungsleitung des Herzens (QT-Syndrom) sowie Herzrhythmusstörungen oder anderen Arrhythmien sollte Promethazin nur bei regelmäßiger ärztlicher Kontrolle der Herzfunktion eingenommen werden.
In sehr seltenen Fällen kann es bei der Behandlung mit Promethazin zu einem malignen neuroleptischen Syndrom kommen. Dieses Symptom ist lebensbedrohlich und äußert sich in Fieber, Muskelstarre, Kreislaufkollaps und Bewusstseinstrübung. Deshalb muss, insbesondere bei Auftreten von hohem Fieber, eine sorgfältige ärztliche Untersuchung stattfinden und gegebenenfalls der Wirkstoff Promethazin abgesetzt werden.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung darf Promethazin verabreicht werden bei vorgeschädigtem Herzen, schweren Leberfunktionsstörungen, Blut- oder Knochenmarkerkrankungen (Phäochromozytom), Tumoren, die auf das milchbildende Hormon Prolaktin reagieren wie bei Brustkrebs und Tumoren der Hirnanhangdrüse, ausgeprägtem niedrigem Blutdruck (Hypotonie) beziehungsweise verstärktem Blutdruckabfall im Stehen (orthostatischen Kreislaufregulationsstörungen), chronischen Atembeschwerden oder Asthma, Engwinkelglaukom, Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung, Verengungen (Stenosen) im Magen-Darm-Kanal oder Depressionen.
Ebenfalls nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf der Wirkstoff verordnet werden bei Patienten mit Krampfleiden. Vor allem Patienten mit bekannter Epilepsie in der Vorgeschichte müssen während der Behandlung mit Promethazin sorgfältig ärztlich überwacht werden. Nur in ärztlich begründeten Ausnahmefällen dürfen Patienten mit organischen Hirnschäden oder Stammhirnerkrankungen wie der Parkinson-Krankheit beziehungsweise Parkinson-Syndrom Promethazin erhalten.
Da Promethazin vorwiegend über die Nieren ausgeschieden wird, sollte bei eingeschränkter Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) die Dosis vom Arzt vermindert werden. Bei starker Einschränkung der Nierenfunktion sollte der Wirkstoff nur nach sorgfältiger ärztlicher Anordnung und bei regelmäßider ärztlicher Überwachung eingenommen werden.
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung sollte auch bei Patienten mit Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose), vermindertem Blutkaliumgehalt (Hypokaliämie) und Störungen der Blutbildung gewährleistet sein.
Bei verlangsamter Herzschlagfolge (Bradykardie), angeborenen Störungen der Erregungsleitung des Herzens (QT-Syndrom) sowie Herzrhythmusstörungen oder anderen Arrhythmien sollte Promethazin nur bei regelmäßiger ärztlicher Kontrolle der Herzfunktion eingenommen werden.
Promethazin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Es empfiehlt sich, vor Einnahme des Wirkstoffs einen Schwangerschaftstest durchzuführen und während der Behandlung mit Promethazin geeignete Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung zu ergreifen.Sollte eine Behandlung während der Schwangerschaft erforderlich werden, muss der Arzt Nutzen und Risiko sorgfältig gegeneinander abwägen, da zur Anwendung von Promethazin in der Schwangerschaft keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen. Da Promethazin über den Mutterkuchen (Plazenta) in den Organismus des Ungeborenen gelangen und dieses schädigen kann, sollte Promethazin nur in dringenden Ausnahmefällen während der Schwangerschaft angewendet werden. In der Spätschwangerschaft sollte der Wirkstoff nicht verabreicht werden, da bei Neugeborenen durch den Wirkstoff Atmungsbeeinträchtigungen und vorübergehende Veränderungen des EKG möglich sind.
Promethazin geht zudem in die Muttermilch über. Bei gestillten Kindern, deren Mütter ähnliche Wirkstoffe eingenommen haben, konnten so genannte extrapyramidale Symptome wie unkontrollierte, unwillkürliche Muskelbewegungen beobachtet werden. Deshalb sollte während der Einnahme des Wirkstoffs nicht gestillt werden.
Promethazin und Kinder
Kinder über zwei Jahren und Jugendliche sollten nur bei zwingender Notwendigkeit und nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung mit dem Wirkstoff Promethazin behandelt werden.Kinder unter zwei Jahren dürfen nicht mit dem Wirkstoff behandelt werden, da die Gefahr des so genannten plötzlichen Kindstods besteht.