Polymyxin B + Neomycin + Gramicidin Gegenanzeigen

Die Kombination darf bei Überempfindlichkeit gegen einer der Wirkstoffe oder andere Aminoglykosid-Antibiotika beziehungsweise Polypeptid-Antibiotika nicht angewandt werden.

Bei der Anwendung als Augen- oder Ohrentropfen können die Wirkstoffe über die Haut oder Schleimhaut in den Flüssigkeitsraum (Liquorraum) des Gehirns oder zur Gehirnhautrinde gelangen. Insbesondere Gramicidin kann eine Gehirnflüssigkeitsdrucksteigerung hervorrufen und Schädigungen in diesem Bereich verursachen. Daher darf die Wirkstoffkombination nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und regelmäßiger Beobachtung durch den Arzt bei geschädigtem Trommelfell (Anwendung höchstens zehn Tage) sowie bei Verdacht auf eine Schädelbasisfraktur und/oder Liquorfistel im Gehirn verabreicht werden.

Eine sorgfältige ärztliche Überwachung sollte auch bei bei Augeninfektionen durch Herpesviren (Herpes corneae superficialis), Geschwüren und Verletzungen der Hornhaut, Augeninfektionen mit Tuberkulose-Bakterien (Augentuberkulosen) sowie Pilzinfektionen am Auge (Augenmykosen) oder virusbedingten Augenerkrankungen gewährleistet sein. Hier ist zusätzlich eine geeignete Antibiotika-Therapie beziehungsweise eine Behandlung der Pilze mit Mitteln gegen Pilzerkrankungen erforderlich.

Polymyxin B + Neomycin + Gramicidin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Gesicherte Erkenntnisse über die Anwendbarkeit der Wirkstoffkombination während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen bislang noch nicht vor. Eine Behandlung sollte daher nur nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung von Nutzen und Risiko erfolgen.

Polymyxin B + Neomycin + Gramicidin und Kinder

Da für die Anwendung der Wirkstoffkombination bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bislang keine ausreichenden medizinischen Erkenntnisse vorliegen, sollte die Wirkstoffkombination bei diesen Patiengruppen nicht angewandt werden.