Polymyxin B + Neomycin + Gramicidin – Gegenanzeigen
Die Kombination darf bei Überempfindlichkeit gegen einer der Wirkstoffe oder andere Aminoglykosid-Antibiotika beziehungsweise Polypeptid-Antibiotika nicht angewandt werden.
Bei der Anwendung als Augen- oder Ohrentropfen können die Wirkstoffe über die Haut oder Schleimhaut in den Flüssigkeitsraum (Liquorraum) des Gehirns oder zur Gehirnhautrinde gelangen. Insbesondere Gramicidin kann eine Gehirnflüssigkeitsdrucksteigerung hervorrufen und Schädigungen in diesem Bereich verursachen. Daher darf die Wirkstoffkombination nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und regelmäßiger Beobachtung durch den Arzt bei geschädigtem Trommelfell (Anwendung höchstens zehn Tage) sowie bei Verdacht auf eine Schädelbasisfraktur und/oder Liquorfistel im Gehirn verabreicht werden.
Eine sorgfältige ärztliche Überwachung sollte auch bei bei Augeninfektionen durch Herpesviren (Herpes corneae superficialis), Geschwüren und Verletzungen der Hornhaut, Augeninfektionen mit Tuberkulose-Bakterien (Augentuberkulosen) sowie Pilzinfektionen am Auge (Augenmykosen) oder virusbedingten Augenerkrankungen gewährleistet sein. Hier ist zusätzlich eine geeignete Antibiotika-Therapie beziehungsweise eine Behandlung der Pilze mit Mitteln gegen Pilzerkrankungen erforderlich.
Bei der Anwendung als Augen- oder Ohrentropfen können die Wirkstoffe über die Haut oder Schleimhaut in den Flüssigkeitsraum (Liquorraum) des Gehirns oder zur Gehirnhautrinde gelangen. Insbesondere Gramicidin kann eine Gehirnflüssigkeitsdrucksteigerung hervorrufen und Schädigungen in diesem Bereich verursachen. Daher darf die Wirkstoffkombination nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und regelmäßiger Beobachtung durch den Arzt bei geschädigtem Trommelfell (Anwendung höchstens zehn Tage) sowie bei Verdacht auf eine Schädelbasisfraktur und/oder Liquorfistel im Gehirn verabreicht werden.
Eine sorgfältige ärztliche Überwachung sollte auch bei bei Augeninfektionen durch Herpesviren (Herpes corneae superficialis), Geschwüren und Verletzungen der Hornhaut, Augeninfektionen mit Tuberkulose-Bakterien (Augentuberkulosen) sowie Pilzinfektionen am Auge (Augenmykosen) oder virusbedingten Augenerkrankungen gewährleistet sein. Hier ist zusätzlich eine geeignete Antibiotika-Therapie beziehungsweise eine Behandlung der Pilze mit Mitteln gegen Pilzerkrankungen erforderlich.