Polymyxin B + Bacitracin + Neomycin Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe darf die Wirkstoffkombination nicht angewendet werden.

Ist die Entzündung auf eine Infektion mit Bakterien zurückzuführen, die unempfindlich gegenüber den drei Antibiotika sind (zum Beispiel Tuberkulose), ist der Einsatz der Kombination untersagt. Gleiches gilt, wenn die Entzündungsursache eine Virus- oder Pilzinfektion ist.

Nach einem Schädelbasisbruch ist von einer Anwendung abzusehen, da eine Drucksteigerung der Rückenmarksflüssigkeit auftreten kann.

Beim Einsatz am Ohr ist im Fall einer Trommelfellverletzung Vorsicht geboten, da eine Behandlung von mehr als zehn Tagen das Ohr zusätzlich schädigen kann.

Polymyxin B + Bacitracin + Neomycin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Wirkstoffkombination sollte während Schwangerschaft und Stillzeit nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt eingesetzt werden, weil die Unbedenklichkeit der Anwendung für Mutter und Kind noch nicht nachgewiesen ist.

Polymyxin B + Bacitracin + Neomycin und Kinder

Medikamente mit dieser Wirkstoffkombination dürfen bei Kindern nur nach Abwägen von Nutzen und Risiko durch den Arzt angewendet werden.