Polidocanol Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Polidocanol darf dieser Wirkstoff nicht angewandt werden. Die Behandlung ist auf den äußerlichen Einsatz beschränkt und Augenkontakt sollte vermieden werden.

Zur Venenverödung an den Beinen darf er außerdem nicht verwendet werden bei:
  • Bettlägerigen
  • Personen, die nicht laufen können
  • schwerer arterieller Verschlusskrankheit
  • thromboembolischen Erkrankungen (Verschleppung eines Blutgerinnsels und Verschluss eines Blutgefäßes)
  • hohem Thrombose-Risiko
  • akuten schweren Erkrankungen
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt darf der Wirkstoff zur Venenverödung eingesetzt werden bei:
  • gesteigerter Gerinnbarkeit des Bluts
  • mittelschwerer arterieller Verschlusskrankheit
  • Beinödemen
  • Fieber
  • Hautentzündungen
  • Schädigung kleiner Blutgefäße bei Diabetes mellitus
  • Kribbeln und Schmerzen in Armen und Beinen (Neuropathie bei Diabetikern)
  • eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
  • schlechtem Allgemeinzustand
  • Asthma
  • Neigung zu Allergien

Polidocanol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die äußerliche Anwendung des Wirkstoffs ist in Schwangerschaft und Stillzeit möglich.

Eine Verödung von Krampfadern in der Schwangerschaft kann, falls notwendig, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt durchgeführt werden. In der Stillzeit sollte nach notwendiger Verödungsbehandlung mit diesem Wirkstoff das Stillen sicherheitshalber für drei Tage unterbleiben.

Polidocanol und Kinder

Die Anwendung des Wirkstoffs bei Kindern beispielsweise zur Linderung von Juckreiz bei Windpocken ist zulässig. Bei Kindern richtet sich ein Einsatz nach den zusätzlichen Inhaltsstoffen, wie beispielsweise Menthol, das bei Säuglingen und Kleinkindern Bronchialkrämpfe auslösen kann.