Polidocanol – Gegenanzeigen
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Polidocanol darf dieser Wirkstoff nicht angewandt werden. Die Behandlung ist auf den äußerlichen Einsatz beschränkt und Augenkontakt sollte vermieden werden.
Zur Venenverödung an den Beinen darf er außerdem nicht verwendet werden bei:
Zur Venenverödung an den Beinen darf er außerdem nicht verwendet werden bei:
- Bettlägerigen
- Personen, die nicht laufen können
- schwerer arterieller Verschlusskrankheit
- thromboembolischen Erkrankungen (Verschleppung eines Blutgerinnsels und Verschluss eines Blutgefäßes)
- hohem Thrombose-Risiko
- akuten schweren Erkrankungen
- gesteigerter Gerinnbarkeit des Bluts
- mittelschwerer arterieller Verschlusskrankheit
- Beinödemen
- Fieber
- Hautentzündungen
- Schädigung kleiner Blutgefäße bei Diabetes mellitus
- Kribbeln und Schmerzen in Armen und Beinen (Neuropathie bei Diabetikern)
- eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
- schlechtem Allgemeinzustand
- Asthma
- Neigung zu Allergien
Polidocanol bei Schwangerschaft & Stillzeit
Die äußerliche Anwendung des Wirkstoffs ist in Schwangerschaft und Stillzeit möglich.Eine Verödung von Krampfadern in der Schwangerschaft kann, falls notwendig, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt durchgeführt werden. In der Stillzeit sollte nach notwendiger Verödungsbehandlung mit diesem Wirkstoff das Stillen sicherheitshalber für drei Tage unterbleiben.