Piritramid – Warnhinweise
- Das Medikament unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und kann nur auf einem speziellen Betäubungsmittel (BTM)-Rezept verordnet werden.
- Während der Behandlung darf auf keinen Fall Alkohol getrunken werden.
- Ältere Patienten mit geringem Körpergewicht und Menschen mit Kopfverletzungen und Hirntumoren müssen bei der Behandlung besonders sorgfältig überwacht werden.
- Bei längerer oder hochdosierter Anwendung des Medikaments kann es zu körperlicher und/oder seelischer Abhängigkeit kommen.
- Bei wiederholter Gabe kann sich der Körper an das Medikament gewöhnen (Toleranzentwicklung). Dies kann höhere Dosierungen nötig machen und das Risiko einer Abhängigkeit verstärken.