Piritramid – Gegenanzeigen
Piritramid darf bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff nicht verwendet werden.
Ebenfalls nicht oder nur unter ständiger ärztlicher Kontrolle darf der Wirkstoff eingesetzt werden bei
Ebenfalls nicht oder nur unter ständiger ärztlicher Kontrolle darf der Wirkstoff eingesetzt werden bei
- Abhängigkeit von opioiden Schmerzmitteln
- Koma und Bewusstseinsstörungen
- Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion
- Erkrankungen oder Verletzungen, die einen erhöhten Hirndruck verursachen
- niedrigem Blutdruck bei einem Blutmengenmangel
- gutartiger Prostatavergrößerung mit Restharnbildung
- Gallenwegserkrankungen
- verengenden und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
- Bauchspeicheldrüsenentzündungen
- einem Tumor des Nebennierenmarks (Phäochromozytom) oder Störungen der Nebennierenfunktion
- Schilddrüsenunterfunktion.
Piritramid bei Schwangerschaft & Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf Piritramid nur im äußersten Notfall eingesetzt werden.Stillen sollte frühestens 24 Stunden nach der letzten Piritramidgabe wieder aufgenommen werden.