Phenylpropanolamin Gegenanzeigen

Phenylpropanolamin darf nicht angewendet werden bei:
Personen unter 18 und über 60 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen dürfen den Wirkstoff nicht einnehmen.

Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Phenylpropanolamin eingesetzt werden bei:

Phenylpropanolamin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Phenylpropanolamin darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden, da das Kind Schaden nehmen kann.

Phenylpropanolamin und Kinder

Da zur Anwendung bei Kindern keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, sollten Phenylpropanolamin-haltige Präparate bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt angewendet werden.