Phenylpropanolamin – Gegenanzeigen
Phenylpropanolamin darf nicht angewendet werden bei:
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Phenylpropanolamin eingesetzt werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
- körperlichen Ursachen für das Übergewicht (zum Beispiel schwere Schilddrüsenunterfunktion),
- Diabetes mellitus,
- Essstörungen wie Magersucht (Anorexie) oder Ess-Brech-Sucht (Bulimie),
- Missbrauch von Psychopharmaka oder Alkoholabhängigkeit,
- gleichzeitige Behandlung mit Antidepressiva, MAO-Hemmern, Neuroleptika oder weiteren Abmagerungsmitteln/Appetitzüglern,
- Bluthochdruck,
- Schilddrüsenüberfunktion,
- einem Tumor des Nebennierenmarks (Phäochromozytom),
- einer Prostatavergrößerung mit Harnabflussstörung (Restharnbildung),
- erhöhtem Augeninnendruck (grüner Star).
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Phenylpropanolamin eingesetzt werden bei:
- schwerer Herzmuskelschwäche, Herzrhythmusstörungen oder beschleunigtem Herzschlag (Tachykardie),
- Angina Pectoris, arteriellen Durchblutungsstörungen,
- einem zurückliegenden Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion,
- Depressionen,
- Epilepsien,
- Personen, die zu zwanghaften Essanfällen (Binge-Eating-Disorder) neigen.