Phenylephrin Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Phenylephrin darf der Wirkstoff nicht angewendet werden. Der Einsatz verbietet sich ebenfalls als Nasenanwendung bei trockener Nasenschleimhaut (Rhinitis sicca) sowie bei der Applikation am Auge bei erhöhtem Augeninnendruck (grüner Star).

Weiterhin darf der Wirkstoff nicht bei einer anfallsartigen starken Erhöhung des Augeninnendrucks durch Verlegung des Kammerwinkels angewendet werden. Phenylephrin kann eventuell den Kammerwinkel zusätzlich verengen und bei entsprechend veranlagten Patienten einen akuten Glaukomanfall auslösen.

Bei schweren organischen Herz- und Gefäßveränderungen ist eine Behandlung mit diesem Wirkstoff ebenfalls untersagt. Patienten mit Herzkranzgefäßverengung (koronare Herzkrankheit), Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck oder einem Aneurysma (Wanderweiterung einer Arterie oder am Herzen) sollten Phenylephrin nur nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiken erhalten. Das Gleiche gilt bei diagnostiziertem Phäochromozytom (Nebennierentumor), fortgeschrittener Arteriosklerose (verengte Blutgefäße infolge Kalk- und Fettablagerungen) sowie bei Stoffwechselerkrankungen (wie Schilddrüsenüberfunktion oder Zuckerkrankheit).

Eine Behandlung mit MAO-Hemmern (antidepressive Wirkung) oder anderen potenziell blutdrucksteigernden Medikamenten bedarf ebenfalls einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung durch den behandelnden Arzt.

Bei Hornhautschäden und einer vermehrten Blutfülle (reaktive Hyperämie) ist eine verstärkte Phenylephrin-Aufnahme in das Blut möglich. Dann muss mit verstärkten, auch den gesamten Körper betreffenden Nebenwirkungen gerechnet werden.

Phenylephrin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Schwangerschaft darf Phenylephrin nicht angewendet werden. Seine gefäßverengenden Eigenschaften können zu einer schlechteren Sauerstoffversorgung des Ungeborenen führen. Dadurch sind Fehlbildungen nicht auszuschließen.

Es liegen keine Erfahrungen vor, ob Phenylephrin in die Muttermilch übergeht. Deshalb sollten stillende Mütter vorsichtshalber nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden.

Phenylephrin und Kinder

Zur Schleimhautabschwellung an Auge und Nase darf Phenylephrin bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren nur mit besonderer Vorsicht eingesetzt werden. Kinder sollten Mittel mit diesem Wirkstoff nicht überdosieren und nur wenige Tage anwenden. In dieser Altersgruppe kann der Wirkstoff leichter als bei Erwachsenen in den Körperkreislauf übertreten und dort zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

Zur Pupillenerweiterung am Auge darf Phenylephrin bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren gar nicht angewendet werden.