Phenprocoumon Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:
  • Krankheiten mit erhöhter Blutungsbereitschaft. Hierzu zählen schwere Leber- und Nierenerkrankungen oder eine allergisch bedingte Neigung zur Blutplättchenverklumpung.
  • Erkrankungen, bei denen der Verdacht auf eine bestehende Gefäßverletzung gegeben ist, wie etwa Magengeschwüre oder Schlaganfall
  • Bluthochdruck (Blutdruck über 200/105 mmHg)
  • Verletzungen und Quetschungen sowie vor und nach chirurgischen Eingriffen aller Art (auch Punktionen und Rückenmarksbetäubungen)
  • Netzhauterkrankungen des Auges mit erhöhtem Blutungsrisiko
  • Hirnarterienaussackungen, Gehirnblutungen
  • Lungentuberkulose
  • akuten Herzmuskelentzündungen, Herzbeutelentzündungen und Herzbeutelerguss, Herzinnenwandentzündung
Nur unter sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung darf Phenprocoumon gegeben werden an Patienten mit epileptischen Anfällen, schwerer Alkoholsucht, Nierensteinen oder fehlender Therapietreue.

Phenprocoumon bei Schwangerschaft & Stillzeit

Phenprocoumon darf in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Ist bei einer Schwangeren eine gerinnungshemmende Behandlung unumgänglich, darf der behandelnde Arzt den Wirkstoff nur verabreichen, wenn eine lebensbedrohliche Heparinunverträglichkeit besteht. Es muss aber damit gerechnet werden, dass das Phenprocoumon Missbildungen an dem Ungeborenen und schwere Blutungen bei der Mutter verursachen kann.

Phenprocoumon und Kinder

Phenprocoumon darf nicht bei Kindern unter 14 Jahren angewendet werden.