Pethidin Warnhinweise

  • Während der Behandlung darf auf keinen Fall Alkohol getrunken werden.
  • Bei wiederholter Gabe des Medikaments kann es zu physischer und/oder psychischer Abhängigkeit kommen.
  • Ältere Patienten mit geringem Körpergewicht und Menschen mit Kopfverletzungen und Hirntumoren müssen bei der Behandlung besonders sorgfältig ärztlich überwacht werden.
  • Das Medikament unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und kann nur auf einem Betäubungsmittel (BTM)-Rezept verschrieben werden.
  • Bei Epilepsie oder Verdacht darauf ist das Medikament nur zusammen mit einem Antiepileptikum zu geben.
  • Bei Epilepsie-Neigung und Nierenfunktionsstörungen muss der Arzt die zeitlichen Einnahmeabstände verlängern, um Krampfanfälle zu verhindern.