Perindopril + Indapamid Gegenanzeigen

Die Wirkstoffkombination darf nicht angewendet werden bei:

Perindopril + Indapamid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme der Wirkstoffkombination Perindopril + Indapamid nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Für den Wirkstoffpartner Perindopril gelten zudem folgende Warnhinweise:

Eine Behandlung mit Perindopril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Perindopril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Perindopril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Perindopril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Perindopril sind zu wenig Fruchtwasser der Mutter oder eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Perindopril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädels des Ungeborenen per Ultraschall untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit gibt es bislang keine hinreichenden Erkenntnisse. Es wird jedoch dazu geraten, Perindopril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Perindopril + Indapamid und Kinder

Bei Kindern darf die Kombination nicht angewendet werden.