Perindopril Gegenanzeigen

Perindopril darf bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff nicht angewendet werden. Auch in folgenenden Fällen ist die Behandlung mit Perindopril nicht erlaubt:
  • während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • bei Kindern
  • bei einem Angioödem
  • bei Nierenerkrankungen wie Nierenarterienverengung (Nierenarterienstenose), nach einer Nierentransplantation, bei Blutwäsche (Dialyse) und schweren Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance kleiner als 30 Milliliter pro Minute)
  • bei Herzerkrankungen wie dem herzbedingten Schock (kardiogenem Schock), Herzklappenverengung mit Einfluss auf den Kreislauf (Mitralklappen- oder Aortenstenose), krankhafter Vergrößerung des Herzens (hypertropher Kardiomyopathie) mit Verschluss des Blutausstroms aus dem Herzen sowie nicht behandelter, unkontrollierbarer Herzmuskelschwäche
  • bei schweren Lebererkrankungen wie Leberentzündungen
  • bei primärem Hyperaldosteronismus, bei dem aufgrund eines Anstiegs der Konzentration des Hormons Aldosteron ein erhöhtes Volumen an Blut und Körperflüssigkeit besteht.
  • bei LDL-Apherese mit Dextransulfat zur Entfernung von Cholesterin aus dem Blut sowie sonstige Therapieverfahren, bei denen es zum Kontakt von Blut mit negativ geladenen Oberflächen kommt.
  • bei einer Desensibilierungstherapie mit Insektengiften.
Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt sowie unter regelmäßiger Kontrolle darf Perindopril eingesetzt werden bei:

Perindopril bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Perindopril nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Perindopril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Perindopril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Perindopril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Perindopril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Perindopril sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter oder eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Daher sollten im Falle einer Perindopril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel Ultraschall-Untersuchungen der Nierenfunktion und des Schädels des Ungeborenen erfolgen.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Perindopril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Perindopril und Kinder

Kinder dürfen nicht mit Perindopril behandelt werden, da bisher noch nicht nachgewiesen wurde, dass der Wirkstoff bei dieser Patientengruppe unbedenklich angewendet werden kann.