Perazin Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Perazin oder Phenothiazinen sowie bei einer akuten Vergiftung durch Alkohol oder andere zentraldämpfende Wirkstoffe (zum Beispiel opioide Schmerzmittel, Hypnotika , Antidepressiva , Neuroleptika, Tranquilizer), darf der Wirkstoff nicht verwendet werden.

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte Perazin eingesetzt werden bei schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen, Blut- oder Knochensmarkerkrankungen (Phäochromozytom), prolaktinabhängigen Tumoren wie beispielsweise bei Brustkrebs oder Stammhirnerkrankungen wie beispielsweise der Parkinson-Krankheit.

Dies gilt auch für Patienten mit Depressionen, ausgeprägtem Bluthochdruck oder zu niedrigem Blutdruck, Kreislaufregulationsstörungen (orthostatischer Dysregulation), der Augenkrankheit Grüner Star (Engwinkelglaukom), Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung, vergrößerter Vorsteherdrüse, Verengungen des Magen-Darm-Kanals oder Krampfanfällen (epileptische Anfällen) in der Vorgeschichte.

Besondere ärztliche Vorsicht ist notwendig bei Patienten mit chronischen Atembeschwerden und Asthma, Blutbildungsstörungen, insbesondere einer verminderten Bildung der weißen Blutzellen (Leukopenie) oder vorgeschädigtem Herzen. Vor allem bei der koronaren Herzkrankheit, Erregungsleitungsstörungen oder Arrhythmien sollte der Wirkstoff nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt verordnet werden.

Perazin bei Schwangerschaft & Stillzeit

In der Schwangerschaft darf der Wirkstoff nur (weiter) verordnet werden, wenn nach Ansicht des betreuenden Arztes der Nutzen das Risiko überwiegt.

Muss der Wirkstoff nach der Geburt weiter gegeben werden, wird der Mutter generell zum Abstillen geraten, um eine Schädigung des Kindes auszuschließen.

Perazin und Kinder

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Wirkstoff nicht erhalten.