Pentaerythrityltetranitrat Gegenanzeigen

Pentaerythrityltetranitrat darf nicht angewendet werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und andere Nitratverbindungen,
  • akutem Herz-Kreislauf-Versagen und Schock,
  • einem Herzinfarkt, solange die Herzfunktion sich nicht normalisiert hat,
  • ausgeprägt niedrigem Blutdruck (mit systolischem Wert unter 90 mmHg),
  • gleichzeitiger Einnahme von Phosphodiesterasehemmern zur Behandlung von Erektionsstörungen.
Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt ist der Wirkstoff anzuwenden bei:
  • ausgeprägter Herzmuskelschwäche,
  • Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis),
  • einer Verdickung des Herzmuskelgewebes (hypertropher Kardiomyopathie),
  • einer Verengung im Bereich der Herzklappen oder der Körperschlagader (Mitralklappenstenose oder Aortenstenose),
  • Störungen der Kreislaufregulation,
  • erhöhtem Hirndruck (beispielsweise aufgrund einer Schädelverletzung).

Pentaerythrityltetranitrat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff sollte während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingesetzt werden, weil die Unbedenklichkeit der Anwendung noch nicht nachgewiesen ist. Erscheint die Behandlung unumgänglich, ist eine sorgfältige ärztliche Überwachung von Mutter und Kind erforderlich.

Pentaerythrityltetranitrat und Kinder

Da zur Anwendung bei jungen Menschen keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, dürfen Pentaerythrityltetranitrat-haltige Präparate bei Kindern und Jugendlichen nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt und mit strenger Überwachung eingesetzt werden.