Pentaerythrityltetranitrat – Gegenanzeigen
Pentaerythrityltetranitrat darf nicht angewendet werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und andere Nitratverbindungen,
- akutem Herz-Kreislauf-Versagen und Schock,
- einem Herzinfarkt, solange die Herzfunktion sich nicht normalisiert hat,
- ausgeprägt niedrigem Blutdruck (mit systolischem Wert unter 90 mmHg),
- gleichzeitiger Einnahme von Phosphodiesterasehemmern zur Behandlung von Erektionsstörungen.
- ausgeprägter Herzmuskelschwäche,
- Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis),
- einer Verdickung des Herzmuskelgewebes (hypertropher Kardiomyopathie),
- einer Verengung im Bereich der Herzklappen oder der Körperschlagader (Mitralklappenstenose oder Aortenstenose),
- Störungen der Kreislaufregulation,
- erhöhtem Hirndruck (beispielsweise aufgrund einer Schädelverletzung).