Paracetamol + Phenylephrin – Gegenanzeigen
Die Kombination aus Paracetamol und Phenylephrin darf nicht angewandt werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen einen der beiden Wirkstoffe
- Herz-Kreislauf-Störungen, Bluthochdruck
- Asthma, chronische Bronchial-Verengung, Lungenentzündung, Störungen der Atemfunktion
- schwere Leberfunktionsstörungen
- schwere Nierenschäden und Nebennierentumore (Phäochromozytom)
- Blasenentleerungsstörungen, insbesondere bei gutartiger Prostatavergrößerung
- grünem Star in Form eines Engwinkelglaukoms
- Schilddrüsenüberfunktion
- Erkrankungen der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit) oder Verengungen der Hirngefäße (mit Neigung zu Schwindel)
- Herzrhythmusstörungen
- Stoffwechselerkrankungen wie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Gilbert-Meulengracht-Syndrom
- Leberfunktionsstörungen durch chronischen Alkoholmissbrauch, Leberentzündungen
- vorgeschädigter Niere.
Paracetamol + Phenylephrin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Die Kombination darf in der Schwangerschaft nicht angewandt werden, da nicht bekannt ist, ob es durch die Wirkstoffe zu Schädigungen des Kindes kommen kann. Die gefäßverengenden Eigenschaften von Phenylephrin können zu einer schlechteren Sauerstoffversorgung des Ungeborenen führen. Dadurch sind Fehlbildungen nicht auszuschließen.In der Stillzeit sollte die Kombination ebenfalls nicht verwendet werden, da Phenylephrin möglicherweise in die Muttermilch übergeht und dadurch den Säugling schädigen könnte. Paracetamol geht in die Muttermilch über. Zwar ist nicht bekannt, dass Paracetamol ein ungeborenes Kind oder den Säugling schädigt, jedoch empfiehlt es sich, vor einer eventuellen Anwqendung einen Arzt um Rat zu fragen.