Papillomvirus-Impfstoff Gegenanzeigen

Der Papillomvirus-Impfstoff darf nicht gespritzt werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen dan Wirkstoff besteht. Personen, die nach der Gabe einer Impfstoff-Dosis Beschwerden haben, die auf eine Überempfindlichkeit hinweisen, sollten keine weitere Dosis erhalten.

Der Impfstoff vermag keine durch Papillomviren verursachte Erkrankung zu heilen. Er ist daher nicht zur Therapie von Krebsformen an Gebärmutter und Scheide oder zur Warzenbehandlung im Schambereich gedacht. Der Impfstoff ist ebenfalls nicht dafür vorgesehen, den Fortschritt bereits bestehender, durch Papillomviren verursachter Erkrankungen aufzuhalten.

Die Verabreichung des Impfstoffes sollte verschoben werden, wenn die zu impfende Person an einer akuten, schweren, fieberhaften Erkrankung leidet. Dies ist nicht der Fall bei leichten Infektionen, zum Beispiel der oberen Atemwege, oder einer leichten Temperaturerhöhung.

Patienten mit einem Mangel an Blutplättchen oder mit einer anderen Blutgerinnungsstörung sollten den Impfstoff nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung erhalten. Es kann nämlich bei diesen Personen nach der Einspritzung des Wirkstoffs in den Muskel zu einer Blutung kommen.

Ist die körpereigene Abwehr aufgrund einer Behandlung mit stark wirksamen Immunologika (Immunsuppressiva), eines ererbten Schadens der Körperabwehr, einer Infektion mit HI-Viren (AIDS) oder aufgrund anderer Ursachen eingeschränkt, ist die Impfung mit dem Wirkstoff möglicherweise unwirksam.

Papillomvirus-Impfstoff bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im Tierexperiment konnte keine schädliche Wirkung des Impfstoffes auf die Leibesfrucht nachgewiesen werden. Auch eher zufällige Erfahrungen mit der Gabe des Impfstoffes an Patientinnen, die sich danach als schwanger herausstellten, lassen keinen Verdacht auf Nachteile für das Kind zu. Die vorliegenden Fälle reichen jedoch nicht aus, die Anwendung des Impfstoffes während der Schwangerschaft zu empfehlen. Die Impfung sollte daher erst
nach Ende der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Für die Stillzeit ergaben die klinischen Studien keine Hinweise auf Schädigungen des Kindes. Da der Impfstoff nicht in die Muttermilch übergeht, können Stillende ohne Einschränkung geimpft werden.

Papillomvirus-Impfstoff und Kinder

Der Impfstoff sollte nicht bei Kindern unter neun Jahren angewendet werden, da es zu dieser Altersgruppe keine hinreichenden Untersuchungen zur Bildung von Immunkörpern, zu Unbedenklichkeit und Wirksamkeit gibt.