Opipramol Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht eingenommen werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen Opipramol,
  • Vergiftungen mit Psychopharmaka wie Barbituraten, Benzodiazepinen oder Alkohol,
  • Delirien (gekennzeichnet durch starke Unruhe, Zittern, Krämpfe, Halluzinationen) aufgrund von Vergiftungen,
  • Störungen der Blasenentleerung, beispielsweise aufgrund einer Prostatavergrößerung (gutartig),
  • einer Erhöhung des Augeninnendrucks (grüner Star),
  • Verengungen im Magen-Darm-Trakt (beispielsweise Pylorusstenose) oder einem Darmverschluss (Ileus),
  • schweren Störungen der Leberfunktion oder der Nierenfunktion,
  • einem verlangsamtem Herzschlag (Bradykardie), Herzrhythmusstörungen oder schwerer Herzmuskelschwäche,
  • einer Neigung zu Krampfanfällen oder Epilepsien,
  • einem erniedrigten Kalium-Blutspiegel beziehungsweise bei gleichzeitiger Behandlung mit Diuretika, die einen Kalium-Mangel hervorrufen können,
  • gleichzeitiger Gabe von MAO-Hemmern.

Opipramol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff sollte während Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingesetzt werden, weil die Unbedenklichkeit der Anwendung für Mutter und Kind noch nicht nachgewiesen ist.

Opipramol und Kinder

Da zur Anwendung bei jungen Kindern keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, dürfen Kinder unter sechs Jahren nicht behandelt werden. Ältere Kinder müssen während der Therapie sorgfältig überwacht werden.