Olmesartan Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Olmesartan darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Ein Verschluss der Gallenwege ist eine weitere Gegenanzeige. Kinder, schwangere Frauen und stillende Mütter sollten ebenfalls nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden.

Anwendungsbeschränkungen gibt es bei Patienten mit Flüssigkeitsmangel, besonders schweren Nierenerkrankungen, Nierenarterienverengung sowie Herzkranzgefäßverengung. Bei Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff, nierenbedingtem Bluthochdruck, eingeschränkter Nierenfunktion und nach einer Nierentransplantation sollte Olmesartan ebenfalls nur sehr vorsichtig angewandt werden. Der Arzt wird in all diesen Fällen individuell nach Schwere der Erkrankung über eine Behandlung entscheiden.

Erhöhte Blutkaliumkonzentrationen, Herzklappenverengung (Aorten- oder Mitralklappenstenose), Erkrankung und Verdickung des Herzmuskels (hypertrophe Kardiomyopathie) sowie eine eingeschränkte Leberfunktion erlauben die Behandlung mit Olmesartan ebenfalls nur in engen Grenzen. Der behandelnde Arzt muss den Einsatz von Olmesartan sehr sorgfältig abwägen.

Beim primären Aldosteronismus (gestörter Hormonausschüttung der Niere) wird die Anwendung im Allgemeinem nicht empfohlen. AT1-Rezeptor-Antagonisten würden hier nicht wirken.

Olmesartan bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Olmesartan nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Olmesartan sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Olmesartan für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Olmesartan unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Olmesartan die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Olmesartan sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Olmesartan-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädel des Ungeborenen mittels Ultraschall ärztlich untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Olmesartan gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Olmesartan und Kinder

Kindern und Jugendlichen sollte Olmesartan wegen fehlender Erfahrung nicht gegeben werden.