Octenidin + 2-Phenoxyethanol – Gegenanzeigen
Die Kombination darf bei Unverträglichkeit gegen einen der beiden Wirkstoffe nicht eingesetzt werden.
Zubereitungen mit der Kombination dürfen zudem nicht zu Spülungen der Bauchhöhle oder der Harnblase und nicht am Trommelfell angewendet werden.
Zubereitungen mit der Kombination dürfen zudem nicht zu Spülungen der Bauchhöhle oder der Harnblase und nicht am Trommelfell angewendet werden.