Norethisteronacetat – Gegenanzeigen
Die Einnahme von Norethisteronacetat ist nicht erlaubt bei:
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
- Schwangerschaft
- diagnostisch nicht abgeklärten Blutungen aus der Scheide
- akuten oder früheren schweren Lebererkrankungen (wie Lebertumoren, Leberentzündungen, Gelbsucht, Gallenstau, Dubin-Johnson-Syndrom, Rotor-Syndrom sowie Porphyrie), zumindest solange sich bestimmte Leberwerte (Transaminasen) nicht normalisiert haben.
- nach einem so genannten verhaltenen Abort (abgestorbener Embryo in der Gebärmutter) oder Blasenmole.
- Herpesinfektionen (Herpes gestationis) oder Juckreiz in einer vorausgegangenen Schwangerschaft
- akuten oder früheren Blutgefäßerkrankungen, die zu Gefäßverschlüssen (Thrombosen) von Arterien oder Venen geführt haben, wie etwa schwere Venenerkrankungen, Venenthrombosen, Venenentzündungen (Thrombophlebitis), Störungen der Blutgerinnung, Lungenembolie, Schlaganfall, Angina Pectoris, Herzinfarkt und Herzklappenfehler .
- schwer behandelbarem Bluthochdruck
- Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
- Fettstoffwechselstörungen oder Fettsucht
- Herz- und Nierenfunktionsstörungen
- Depressionen
- in der Stillzeit.
Norethisteronacetat bei Schwangerschaft & Stillzeit
Norethisteronacetat darf während der Schwangerschaft nicht angewandt werden. Beim Eintritt einer Schwangerschaft muss der Wirkstoff sofort abgesetzt werden, da es sonst zu einer Vermännlichung weiblicher Ungeborener kommen könnte.Während der Stillzeit sollte Norethisteronacetat nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt und auch nur dann eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über und könnte so das Neugeborene schädigen.