Nitrofural Gegenanzeigen

Nitrofural darf nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder allgemein gegen Nitrofuranabkömmlinge (wie etwa Nitrofurantoin) eingesetzt werden.

Nitrofural bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung von Nitrofural während Schwangerschaft und Stillzeit bedarf einer strengen ärztlichen Risiko-Nutzen-Abwägung. Ausreichende Erfahrungen über den Gebrauch beim Menschen liegen nicht vor. Im Tierversuch ergaben sich allerdings Hinweise auf eine Schädigung des Ungeborenen.

Es ist ebenfalls nicht bekannt, ob die Substanz in die Muttermilch übergeht. In jedem Fall ist der Einsatz von Nitrofural an der Brust von stillenden Müttern verboten. Auch auf andere Körperstellen sollte dieser Wirkstoff in der Stillzeit nur nach sehr strenger ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko aufgetragen werden.

Nitrofural und Kinder

Der behandelnde Arzt sollte individuell über eine Anwendung bei Kindern entscheiden.