Nitrazepam – Gegenanzeigen
Nitrazepam darf wie alle Benzodiazepine nicht angewendet werden bei:
- einer Überempfindlichkeit gegen Benzodiazepine
- Myasthenia gravis
- einer Abhängigkeit von Medikamenten, Drogen und Alkohol
- Atemfunktionsstörungen
- zeitweiliger Atemstillstand im Schlaf (Schlafapnoe-Syndrom)
- schwerer Leberinsuffizienz
- Bewegungsablaufstörungen, die vom erkrankten Rückenmark oder Gehirn verursacht werden
- akuter Vergiftung mit Alkohol, Schlafmitteln oder Schmerzmitteln, Neuroleptika, Antidepressiva und Lithium.
- Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch in der Vorgeschichte
- eingeschränkter Leber- und Nierenfunktion (eventuell ist eine Dosisverminderung nötig).
Nitrazepam bei Schwangerschaft & Stillzeit
Nitrazepam und sein Hauptstoffwechselprodukt gelangen über den Mutterkuchen zum Ungeborenen. Sie können sich dort anreichern, was beim Kind zu Überdosierungen mit der Folge von Fehlbildungen und geistigen Einschränkungen führen kann.Erhalten Mütter während der Schwangerschaft Benzodiazepine als Dauerbehandlung, in hohen Dosen oder während der Geburt, können die Kinder Entzugssymptome wie Atembeschwerden, erschlaffte Muskeln, erniedrigte Körpertemperatur und Trinkschwäche zeigen. Deshalb sollte Nitrazepam während der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn es der Arzt für zwingend erforderlich hält.
Nitrazepam und sein Stoffwechselprodukt gehen in die Muttermilch über. Da der Wirkstoff von Neugeborenen wesentlich langsamer abgebaut wird als von Kindern oder Erwachsenen, kommt es zu Atembeschwerden und Trinkschwäche. Es sollte also bei einer Behandlung mit Nitrazepam entweder nicht gestillt oder abgestillt werden.