Nikotin Gegenanzeigen

Bei einer Überempfindlichkeit gegen Nikotin, von Nichtrauchern und Gelegenheitsrauchern darf der Wirkstoff in keiner Form angewendet werden.

In Form von Kaugummis und Lutschtabletten ist die Anwendung von Nikotin zusätzlich untersagt bei instabiler oder sich verschlechternder Angina Pectoris, Krämpfen der Herzkranzgefäße (Prinzmetal-Angina), schweren Herzrhythmusstörungen sowie bis zu vier Wochen (Lutschtabletten) oder bis zu drei Monate (Kaugummi) nach einem Herzinfarkt und nach einem akuten Schlaganfall.

Nikotin-Pflaster können bei den vorgenannten Erkenungen unter ärztlicher Kontrolle verwendet werden, dürfen aber nicht eingesetzt werden bei chronischen allgemeinen Hauterkrankungen wie Schuppenflechte, chronischer Hautentzündung (Dermatitis) und Nesselsucht.

Vor der Anwendung nikotinhaltiger Medikamente sollte unbedingt ein Arzt um Rat gefragt werden bei

Nikotin bei Schwangerschaft & Stillzeit

In der Schwangerschaft und Stillzeit darf kein Nikotin eingenommen werden, weil der Wirkstoff dem Kind schwere Schäden zufügen kann.

Nikotin und Kinder

Kinder dürfen kein Nikotin einnehmen. Schon eine normale Erwachsenendosis kann bei Kindern tödliche Nebenwirkungen auslösen. Auch Jugendliche unter Personen unter 18 Jahren sollen Nikotin-Präparate nur nach Rücksprache mit ihrem Arzt anwenden, da es nur wenige Erfahrungen zur Anwendung bei diesem Personenkreis gibt.