Neomycin Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei einer Überempfindlichkeit gegen Neomycin oder andere Aminoglykosid-Antibiotika sowie bei eingeschränkter Nierenfunktion oder bei einer Vorschädigung des Gehör- und Gleichgewichtsorgans (Vestibular- oder Cochlearorgans) nicht eingesetzt werden.

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte Neomycin verabreicht werden bei der Muskelerkrankung Myasthenia gravis und bei Patienten, die gleichzeitig muskelentkrampfende Wirkstoffe (Muskelrelaxantien) erhalten.

Sorgfältig ärztlich überwacht werden müssen außerdem Patienten, die bei früheren Erkrankungen Kanamycin und/oder Streptomycin erhalten haben. Aus dieser Zeit kann eine noch nicht wahrnehmbare Höreinschränkung bestehen. Bei erneuter Einnahme kann das Gehör weiter geschädigt werden und sich eine Schwerhörigkeit bemerkmar machen.

Zur Anwendung am Auge darf der Wirkstoff nicht bei einem Befall des Auges mit Viren und Pilzen verabreicht werden.

Wird der Wirkstoff zur Behandlung von Hautinfektionen in Salbenform verwendet, so sollte er nicht auf großflächigen Wunden angewendet werden.

Neomycin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff Neomycin darf in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, weil bereits in der frühen Phase der Schwangerschaft das Risiko besteht, dass das Ungeborene stark geschädigt wird. Außerdem können bei der Anwendung während der Schwangerschaft Gehörschäden beim Kind entstehen.

Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über und kann so beim gestillten Säugling Durchfall verursachen. Außerdem kann die natürliche Mundflora des Kindes so verändert werden, dass bei ihm eine Pilzbesiedlung an den Schleimhäuten (Pilzinfektion im Mund) möglich ist. Neomycin darf daher in der Stillzeit ebenfalls nicht eingesetzt werden.

Neomycin und Kinder

Da die unbedenkliche Anwendung des Wirkstoffs bei Kindern nicht nachgewiesen ist, sollte Neomycin an Kinder nicht verabreicht werden.

Bei Frühgeborenen und in den ersten Lebenswochen des Kindes darf der Wirkstoff als Spüllösungen keinesfalls angewandt werden. Durch die noch nicht ausgereifte Nierenfunktion kann der Wirkstoff sich anreichern und die Nieren sowie das Gehör des Neugeborenen schädigen.