Nebivolol Gegenanzeigen

Nebivolol darf nicht angewendet werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Betablocker
  • eingeschränkter Leberfunktion
  • Herzmuskelschwäche
  • verlangsamtem Herzschlag (Ruhepuls vor Behandlungsbeginn unter 50 Schlägen pro Minute)
  • niedrigem Blutdruck (Hypotonie) mit einem Systolenwert unter 90mm Hg
  • Herz-Kreislauf-Schock
  • schweren Erkrankungen des Reizleitungssystems des Herzens (wie AV-Block II. und III. Grades, Sinusknoten-Syndrom)
  • unbehandeltem Nebennierenrindentumor (Phäochromozytom)
  • schweren Formen von Durchblutungsstörungen der Arme und Beine
  • Asthma und Lungenerkrankungen mit chronischer Verengung der Luftwege
  • gleichzeitiger Anwendung von über die Venen verabreichten Kalziumkanalblockern (wie Verapamil oder Diltiazem)
  • Stoffwechselübersäuerung (Acidose).
Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko und strenger ärztlicher Kontrolle darf Nebivolol eingesetzt werden bei:

Nebivolol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Nebivolol vermindert wie alle Betablocker die Durchblutung des Mutterkuchens und kann sich daher schädlich auf das Ungeborene auswirken. Der Wirkstoff sollte daher in der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Im Tierversuch ging Nebivolol in die Muttermilch über. Da man nicht weiß, ob das auch beim Menschen der Fall ist, sollte auf die Anwendung den Wirkstoffes in der Stillzeit verzichtet werden.

Nebivolol und Kinder

Der Wirkstoff darf bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden.