Natriumhydrogencarbonat – Gegenanzeigen
Natriumhydrogencarbonat-haltige Arzneimittel dürfen bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff nicht zum Einsatz kommen.
Eine Alkalose (erhöhter Blut-pH-Wert), ein erniedrigter Kalium-Blutspiegel sowie ein erhöhter Natrium-Blutspiegel verbieten sowohl die Einnahme als auch das Spritzen von Natriumhydrogencarbonat in die Vene. Vorsicht ist zudem geboten bei verminderter Atemtätigkeit, einer bestimmten Störung im Wasser-Haushalt des Körpers (Hyperosmolarität) und einem erniedrigten Calcium-Blutspiegel.
Bei Säureverätzungen des Magens darf der Wirkstoff nicht eingenommen werden, da die Magenwand reißen kann.
Von Vollbädern mit Natriumhydrogencarbonat ist bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Störungen der Atemfunktion, Hauterkrankungen unklarer Ursache, fiebrigen Infektionskrankheiten und starkem Bluthochdruck abzuraten.
Eine Alkalose (erhöhter Blut-pH-Wert), ein erniedrigter Kalium-Blutspiegel sowie ein erhöhter Natrium-Blutspiegel verbieten sowohl die Einnahme als auch das Spritzen von Natriumhydrogencarbonat in die Vene. Vorsicht ist zudem geboten bei verminderter Atemtätigkeit, einer bestimmten Störung im Wasser-Haushalt des Körpers (Hyperosmolarität) und einem erniedrigten Calcium-Blutspiegel.
Bei Säureverätzungen des Magens darf der Wirkstoff nicht eingenommen werden, da die Magenwand reißen kann.
Von Vollbädern mit Natriumhydrogencarbonat ist bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Störungen der Atemfunktion, Hauterkrankungen unklarer Ursache, fiebrigen Infektionskrankheiten und starkem Bluthochdruck abzuraten.