Natriumhydrogencarbonat Gegenanzeigen

Natriumhydrogencarbonat-haltige Arzneimittel dürfen bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff nicht zum Einsatz kommen.

Eine Alkalose (erhöhter Blut-pH-Wert), ein erniedrigter Kalium-Blutspiegel sowie ein erhöhter Natrium-Blutspiegel verbieten sowohl die Einnahme als auch das Spritzen von Natriumhydrogencarbonat in die Vene. Vorsicht ist zudem geboten bei verminderter Atemtätigkeit, einer bestimmten Störung im Wasser-Haushalt des Körpers (Hyperosmolarität) und einem erniedrigten Calcium-Blutspiegel.

Bei Säureverätzungen des Magens darf der Wirkstoff nicht eingenommen werden, da die Magenwand reißen kann.

Von Vollbädern mit Natriumhydrogencarbonat ist bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Störungen der Atemfunktion, Hauterkrankungen unklarer Ursache, fiebrigen Infektionskrankheiten und starkem Bluthochdruck abzuraten.

Natriumhydrogencarbonat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff sollte während der Schwangerschaft und der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden, da die Zufuhr von Natriumhydrogencarbonat den Mineral- und den Säure-Basen-Haushalt von Mutter und Kind beeinflussen kann.

Natriumhydrogencarbonat und Kinder

Da der Wirkstoff den Mineral- und den Säure-Basen-Haushalt des Körpers beeinflusst, sollten Kinder unter 12 Jahren nur auf Empfehlung des Arztes und unter sorgfältiger Beachtung der Dosierungsvorschriften mit Natriumhydrogencarbonat behandelt werden.