Natriumdihydrogenphosphat Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Natriumdihydrogenphosphat, bei akuten entzündlichen Darmerkrankungen wie Blinddarm- oder Bauchfellentzündungen, Blutungen im Verdauungstrakt, Verengungen im Magen-Darm-Kanal (Stenosen), Darmverschluss (Ileus) oder einer krankhaft veränderten Enddarmerweiterung (Megakolonsyndrom) nicht angewendet werden.

Bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes, Harnwegsinfektionen, pH-Werten über 6,6, Struvitsteinen (bestimmten Nierensteinen), schweren Nierenfunktionsstörungen, Schluckstörungen sowie Erkrankungen, die mit einer eingeschränkten Flüssigkeitsaufnahme oder einer deutlichen Erhöhung des Natriumspiegels einhergehen, und bei Zuckerkrankheit mit stark schwankenden Blutzuckerwerten (instabiler Diabetes mellitus) darf der Wirkstoff ebenfalls nicht verabreicht werden.

Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Natriumdihydrogenphosphat bei nieren- und/oder herzkranken Patienten sowie bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Sollte die Einnahme des Wirkstoffs hier dringend erforderlich sein, müssen die Blutelektrolytwerte (Elektrolythaushalt) regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.

Bei Beschwerden und Schmerzen im Bauchraum, Übelkeit und Erbrechen oder nach einer plötzlichen Änderung der Stuhlgewohnheit, die länger als zwei Wochen andauert, darf Natriumdihydrogenphosphat bis zur Klärung der Ursachen durch einen Arzt nicht eingesetzt werden.

Natriumdihydrogenphosphat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff Natriumdihydrogenphosphat kann in Schwangerschaft und Stillzeit nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden.

Natriumdihydrogenphosphat und Kinder

Der Wirkstoff steht in Zäpfchenform für Kinder und Säuglinge in einer entsprechend niedrigen Dosierung zur Verfügung.