Natriumcitrat – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf bei einer Überempfindlichkeit gegen Natriumcitrat, bei akuten entzündlichen Darmerkrankungen wie Blinddarm- oder Bauchfellentzündungen, Blutungen im Verdauungstrakt, Verengungen im Magen-Darm-Kanal (Stenosen), Darmverschluss (Ileus) oder einer krankhaft veränderten Enddarmerweiterung (Megakolonsyndrom) nicht angewendet werden.
Bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts, schwerer Dehydratation, einer alkalischen Stoffwechselstörung (metabolische Alkalose mit pH-Werten über 6,6), Harnwegsinfektionen, Bewusstseinseintrübung, Schock, Struvitsteinen (bestimmten Nierensteinen), schweren Nierenfunktionsstörungen, Schluckstörungen sowie Erkrankungen, die mit einer eingeschränkten Flüssigkeitsaufnahme oder einer deutlichen Erhöhung des Natriumspiegels einhergehen, und bei Zuckerkrankheit mit stark schwankenden Blutzuckerwerten (instabiler Diabetes mellitus) darf der Wirkstoff ebenfalls nicht verabreicht werden.
Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Natriumcitrat bei nieren- und/oder herzkranken Patienten sowie bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Sollte die Einnahme des Wirkstoffs hier dringend erforderlich sein, müssen die Blutelektrolytwerte (Elektrolythaushalt) regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
Bei Beschwerden und Schmerzen im Bauchraum, Übelkeit und Erbrechen oder nach einer plötzlichen Änderung der Stuhlgewohnheit, die länger als zwei Wochen andauert, darf Natriumdihydrogenphosphat bis zur Klärung der Ursachen durch einen Arzt nicht eingesetzt werden.
Bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts, schwerer Dehydratation, einer alkalischen Stoffwechselstörung (metabolische Alkalose mit pH-Werten über 6,6), Harnwegsinfektionen, Bewusstseinseintrübung, Schock, Struvitsteinen (bestimmten Nierensteinen), schweren Nierenfunktionsstörungen, Schluckstörungen sowie Erkrankungen, die mit einer eingeschränkten Flüssigkeitsaufnahme oder einer deutlichen Erhöhung des Natriumspiegels einhergehen, und bei Zuckerkrankheit mit stark schwankenden Blutzuckerwerten (instabiler Diabetes mellitus) darf der Wirkstoff ebenfalls nicht verabreicht werden.
Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Natriumcitrat bei nieren- und/oder herzkranken Patienten sowie bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Sollte die Einnahme des Wirkstoffs hier dringend erforderlich sein, müssen die Blutelektrolytwerte (Elektrolythaushalt) regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
Bei Beschwerden und Schmerzen im Bauchraum, Übelkeit und Erbrechen oder nach einer plötzlichen Änderung der Stuhlgewohnheit, die länger als zwei Wochen andauert, darf Natriumdihydrogenphosphat bis zur Klärung der Ursachen durch einen Arzt nicht eingesetzt werden.
Natriumcitrat bei Schwangerschaft & Stillzeit
Die Anwendung von Natriumcitrat bei Durchfall-Erkrankungen sollte während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.Für die Anwendung von Natriumcitrat zur Behandlung und Vorbeugung von Steinen in den ableitenden Harnwegen sind bislang keine schädigenden Wirkungen auf das Ungeborene oder Neugeborene bekannt. Trotzdem sollte auch hier Natriumcitrat nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt verabreicht werden.
Klistiers mit Natriumcitrat können bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während der Schwangerschaft und Stillzeit bedenkenlos angewendet werden.
Natriumcitrat und Kinder
Die Anwendung von Natriumcitrat bei Durchfall richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung des einzelnen Patienten. Die Anwendung ist für Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder erlaubt. Die Dosierung erfolgt nach Gewicht.Ebenfalls zugelassen ist die Anwendung als Klistier (Miniklistier) für Säuglinge, Kleinkinder unter drei Jahren und Kinder.