Natriumchlorid – Gegenanzeigen
Nicht eingesetzt werden sollte Natriumchlorid bei einem Natriumüberschuss im Blut, bei Blutchloridüberschuss sowie Überwässerungszustänen und bei verminderter oder versiegter Harnausscheidung.
Eine strenge ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung ist erforderlich bei
Eine Kontrolle der Natriumchloridkonzentration im Blut und der Harnausscheidung des Körpers sollte regelmäßig erfolgen.
Eine strenge ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung ist erforderlich bei
- verminderten Blutkaliumkonzentrationen
- starkem Natriummangel (< 120 mmol/l)
- Herzmuskelschwäche
- Gewebswasseransammlungen (Ödeme)
- Wasserlunge (Lungenödem)
- Bluthochdruck
- schwerer Nierenfunktionsstörung
- Körperübersäuerung
- Krampfanfällen im Rahmen einer Schwangerschaftskomplikation
- gleichzeitiger Behandlung mit Glukokortikoiden (Wirkstoffe gegen unterschiedlichste Entzündungen)
- gleichzeitiger Behandlung mit ACTH (einem Gehirnhormon)
Eine Kontrolle der Natriumchloridkonzentration im Blut und der Harnausscheidung des Körpers sollte regelmäßig erfolgen.