Nadroparin – Gegenanzeigen
Nadroparin darf nicht gegeben werden bei:
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
Bei Patienten mit vorgeschädigter Leber oder Niere müssen die Blutgerinnungswerte regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
- einer Überempfindlichkeit gegen Nadroparin, Heparin oder Heparin-Abkömmlinge, einschließlich anderer niedermolekularer Heparine. Gefährlich ist vor allem eine starke, allergisch bedingte Abnahme der Blutplättchenzahl.
- kürzlich zurückliegenden Verletzungen oder Operationen am Gehirn, Auge oder Ohr oder kürzlich zurückliegenden größeren Blutungen
- kürzlich zurückliegendem Schlaganfall oder einer Hirnblutung
- wenn gleichzeitig Betäubungen im Rückenmark (Spinal-, Peridural-, Epiduralanästhesie) oder eine Punktion des Rückenmarkskanals vorgenommen werden sollen
- Gerinnungsstörungen
- Magengeschwüren und Darmgeschwüren
- einer drohenden Fehlgeburt
- schweren Lebererkrankungen
- schweren Beeinträchtigungen der Nierenfunktion mit einer Kreatinin-Clearance unter 30 Milliliter pro Minute (außer bei der Blutwäsche)
- starkem Bluthochdruck
- Entzündungen der Herzinnenhaut
- Blutungen im Auge, zum Beispiel im Glaskörper oder in der Netzhaut und dem Verdacht auf Gefäßmissbildungen der Netzhaut.
- wenn der Patient eine erhöhte Neigung zu Blutungen zeigt. Dazu zählen auch Blutungen im Auge, wie im Augapfel oder in der Netzhaut.
- bei Nierensteinen und Harnleitersteinen
- kurz nach Operationen.
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
Bei Patienten mit vorgeschädigter Leber oder Niere müssen die Blutgerinnungswerte regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
Nadroparin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Nadroparin sollte nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Allerdings ergaben Tierstudien keinen Anhaltspunkt für eine schädigende Wirkung des Wirkstoffs in der Schwangerschaft.Während der Geburt ist die Vollnarkose in die Gebärmutter oder eine Rückenmarks-Narkose nicht erlaubt, wenn die Patientin Nadroparin erhält.
Nadroparin geht nicht in die Muttermilch über, so dass während der Behandlung nicht abgestillt werden muss.
Eine Abtreibung während der Nadroparin-Therapie ist aufgrund des erhöhten Blutungsrisikos gefährlich.