Moor – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Moor nicht angewendet werden.
Vollbäder mit Moor verbieten sich zusätzlich beiFieber Tuberkulose schweren Herzerkrankungen und Bluthochdruck. Der Wirkstoff darf nur äußerlich angewendet und nicht auf offene Verletzungen aufgelegt werden.
Vollbäder mit Moor verbieten sich zusätzlich bei
- akuten rheumatischen Schüben und anderen akuten entzündlichen Erkrankungen