Monochloressigsäure Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegenüber Monochloressigsäure oder verwandten Säuren sollte die Anwendung unterbleiben.

Im Gesicht, insbesondere in Augennähe, an der Nase und am Mund sowie im Genitalbereich darf der Wirkstoff nicht eingesetzt werden.

Beschädigte oder entzündete Warzen, Muttermale, Pigmentflecken sowie Alterswarzen sollten nicht mit Monochloressigsäure behandelt werden. Ist die Hautveränderung nicht eindeutig als Warze zu erkennen, sollte vor Anwendung ein Arzt zu Rate gezogen werden.

Der Wirkstoff ist nicht zur Entfernung von Warzen unter der Fußsohle (zum Beispiel Dornwarzen) geeignet. Er sollte nicht bei Patienten mit Neigung zu überschießender Narbenbildung angewendet werden.

Im Anschluss an eine Entfernung der Warze durch ein Skalpell oder Elektro-Kauter, nach Vereisung, Bleomycin-Unterspritzung sowie Laserbehandlung ist von einer Monochloressigsäure-Behandlung abzuraten. Waren diese Methoden nicht erfolgreich, muss zunächst abgewartet werden, bis Rötungen oder Entzündungen der Haut vollkommen abgeheilt sind.

Monochloressigsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Monochloressigsäure sollte während Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingesetzt werden, weil die Unbedenklichkeit der Anwendung für Mutter und Kind noch nicht nachgewiesen ist.

Monochloressigsäure und Kinder

Vor der Behandlung von Kindern sollte ein Arzt befragt werden.

Monochloressigsäure ist eine starke Säure und darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.