Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Tetrazykline sowie bei schweren Funktionsstörungen der Leber oder der Nieren nicht angewendet werden.
Minocyclin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Der Wirkstoff sollte während Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingesetzt werden, weil Mutter und Kind Schaden nehmen können. So ist das Risiko für eine Leberschädigung bei schwangeren Frauen erhöht. Beim Ungeborenen oder Säugling sind Verzögerungen des Knochenwachstums sowie bleibende Verfärbungen der Zähne möglich.
Minocyclin und Kinder
Kinder unter acht Jahren sollten nicht mit Tetrazyklinen wie Minocyclin behandelt werden, da Verzögerungen des Knochenwachstums und bleibende Verfärbungen der Zähne möglich sind.