Mifepriston – Warnhinweise
- Das Medikament darf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen verordnet und verabreicht werden (§ 218 StGB).
- Eine Anwendung des Medikaments darf nur in einer Klinik erfolgen.
- Ein Intrauterinpessar muss vor Verabreichung des Medikaments entfernt werden.
- Nach der Anwendung sind Nachsorgeuntersuchungen zwingend erforderlich.
- Das Blutbild muss während der Behandlung ärztlich kontrolliert werden, besonders bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen oder Blutarmut.
- Nach Verabreichung des Medikaments sind zuverlässige schwangerschaftsverhütende Maßnahmen zu ergreifen.