Mifepriston Warnhinweise

  • Das Medikament darf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen verordnet und verabreicht werden (§ 218 StGB).
  • Eine Anwendung des Medikaments darf nur in einer Klinik erfolgen.
  • Ein Intrauterinpessar muss vor Verabreichung des Medikaments entfernt werden.
  • Nach der Anwendung sind Nachsorgeuntersuchungen zwingend erforderlich.
  • Das Blutbild muss während der Behandlung ärztlich kontrolliert werden, besonders bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen oder Blutarmut.
  • Nach Verabreichung des Medikaments sind zuverlässige schwangerschaftsverhütende Maßnahmen zu ergreifen.