Mianserin – Gegenanzeigen
Bei Überempfindlichkeit gegen Mianserin darf der Wirkstoff nicht angewendet werden. Gleiches gilt bei schweren Lebererkrankungen und manischen Störungen (zum Beispiel mit heiterer Grundstimmung, gesteigertem Antrieb, materiellem Verschwendungsverhalten). Auch akute Vergiftungen mit Alkohol, Schlaf- oder Schmerzmitteln sowie mit anderen Antidepressiva (Wirkstoffe gegen Depressionen wie Lithium) und Neuroleptika (Wirkstoffe gegen Psychosen und Erregungszustände) schließen die Einnahme von Mianserin aus. Weiterhin sollte bei schweren Herzüberleitungsstörungen auf eine Mianserinbehandlung verzichtet werden. Bei akutem Delirium (vorübergehende Psychose mit Bewußtseinsstörungen, Denkstörungen, Wahrnehmungsstörungen und Orientierungsstörungen) gilt ebenso ein Mianserinverbot.
Ein Behandlung mit anderen Wirkstoffen gegen Depressionen speziell aus der Gruppe der MAO-Hemmer verbietet ebenfalls den Einsatz von Mianserin.
Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung sollte erfolgen bei Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen, Prostatavergrößerung sowie Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung. Das gilt auch bei einem Engwinkelglaukom (Form des grünen Stars).
Besteht eine Krampfneigung (Epilepsie) muß Mianserin ebenso unter strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verabreicht werden. Gleiches gilt bei älteren Menschen und solchen mit Herzerkrankungen (vor allem mit frischem Herzinfarkt oder Erregungsleitungsstörungen am Herzen). Sie müssen regelmäßig ärztlich untersucht und die Mianserin-Dosis entsprechend angepasst werden.
Ferner sollten Menschen mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren lassen, da sich der Zuckerstoffwechsel während der Mianserin-Therapie verändern kann.
Grundsätzlich sollte während der Mianserin-Behandlung auf Alkoholkonsum verzichtet werden.
Kommt es während der Mianserin-Behandlung zu einer Manie, sollte die Behandlung mit dem Wirkstoff beendet werden.
Ein Behandlung mit anderen Wirkstoffen gegen Depressionen speziell aus der Gruppe der MAO-Hemmer verbietet ebenfalls den Einsatz von Mianserin.
Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung sollte erfolgen bei Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen, Prostatavergrößerung sowie Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung. Das gilt auch bei einem Engwinkelglaukom (Form des grünen Stars).
Besteht eine Krampfneigung (Epilepsie) muß Mianserin ebenso unter strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verabreicht werden. Gleiches gilt bei älteren Menschen und solchen mit Herzerkrankungen (vor allem mit frischem Herzinfarkt oder Erregungsleitungsstörungen am Herzen). Sie müssen regelmäßig ärztlich untersucht und die Mianserin-Dosis entsprechend angepasst werden.
Ferner sollten Menschen mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren lassen, da sich der Zuckerstoffwechsel während der Mianserin-Therapie verändern kann.
Grundsätzlich sollte während der Mianserin-Behandlung auf Alkoholkonsum verzichtet werden.
Kommt es während der Mianserin-Behandlung zu einer Manie, sollte die Behandlung mit dem Wirkstoff beendet werden.