Metoprolol Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht eingenommen werden bei Überempfindlichkeit gegen Metoprolol oder andere Betablocker, einer nicht ausreichend behandelten Herzmuskelschwäche (dekompensierte Herzinsuffizienz), durch Herzversagen ausgelöstem Schock (kardiogener Schock), Reizüberleitungsstörungen zum Herzen (Sinusknotensyndrom), verlangsamter Herzfrequenz (Bradykardie), einer Reizunterbrechung im Bereich des Sinusknotens (sinuatrialer Block) oder schweren Reizüberleitungsstörungen zum Herzmuskel (AV-Block II. und III. Grads).

Ebenso dürfen Patienten mit zu geringem Blutdruck (Hypotonie mit einem Systolenwert unter unter 100 Millimeter Quecksilber), schwerem Asthma bronchiale oder schweren, chronischen Lungenerkrankungen, Durchblutungsstörungen im Spätstadium einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit oder Raynaud-Syndrom, Störungen des Säure-Base-Haushalts oder Übersäuerung des Körpers (metabolische Azidose) sowie unbehandelter Erkrankung des Nebennierenmarks (Phäochromozytom) Metoprolol nicht anwenden.

Dies gilt auch für die gleichzeitige Gabe von MAO-Hemmern oder Kombinationen mit Floctafenin und Sultoprid sowie Amiodaron.

Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf der Wirkstoff gegeben werden bei Patienten mit Krämpfen der Bronchialmuskeln (Bronchospasmen), gleichzeitiger Behandlung mit Inhalationsanästhetika, der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) mit stark schwankenden Blutzuckerwerten, Überfunktion der Schilddrüse (Hyperthyreose), leichten Herzrhythmusstörungen (AV-Block I. Grads) und der Hautkrankheit Psoriasis in der Eigen- oder Familienkrankengeschichte.

Ebenfalls nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte der Wirkstoff verabreicht werden bei eingeschränkter Nierenfunktion oder häufig wiederkehrenden Herzdurchblutungsstörungen mit Engegefühl (Prinzmetal-Angina) sowie laufender Desensibilisierungstherapie (Therapie zur Verminderung von allergischen Reaktionen beziehungsweise Allergien).

Metoprolol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Kenntnisse über eine Anwendung von Metoprolol während der Schwangerschaft sind bisher nicht ausreichend. Daher sind immer der entstehende Nutzen (Behandlung der Mutter) beziehungsweise das Risiko (Gefahr für das Ungeborene) sorgfältig ärztlich abzuwägen.

Es gibt Hinweise, dass der Wirkstoff die Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta) vermindert und so zu Wachstumsstörungen beim Kind führen kann. Klinische Untersuchungen mit anderen Betablockern unterstützen diese Hinweise, da es während deren Anwendung unter anderem zu Fehl-, Früh- und Todgeburten kam.

Wird Metoprolol in der Schwangerschaft angewendet, ist spätestens einige Tage vor der Geburt der Wirkstoff abzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Neugeborene die ersten 72 Stunden sorgfältig ärztlich überwacht werden.

Metoprolol geht in die Muttermilch über. Gestillte Säuglinge sollte der behandelnde Arzt daher auf Anzeichen einer Beta-Blockade (Verlangsamung der Herzfrequenz, zu geringer Blutdruck, Unterzuckerung) kontrollieren. Nach der Einnahme von Metoprolol soll erst nach drei bis vier Stunden gestillt werden, da dann die Konzentration von Metoprolol durch den Abbau im mütterlichen Organismus wieder verringert ist.

Metoprolol und Kinder

Bei Kindern wurde die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für die Anwendung von Metoprolol bisher nicht nachgewiesen.