Methadon Warnhinweise

  • Der Wirkstoff unterliegt der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Belieferung von Rezepten durch die Apotheke wird durch die BtMVV geregelt.
  • Der Arzt wird regelmäßig den Urin untersuchen (im Allgemeinen zweimal monatlich in einer für den Patienten nicht erkennbaren zeitlichen Abfolge), um einen eventuellen zusätzlichen Drogenkonsum festzustellen.
  • Die Anwendung des Wirkstoffs kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen und sollte deshalb nicht vor sportlichen Wettkämpfen eingenommen werden.
  • Eine missbräuchliche Anwendung des Arzneimittels zu Dopingzwecken kann die Gesundheit gefährden.
  • Der Wirkstoff darf nur bei opiat-/opioidabhängigen Patienten durch zur Drogenersatztherapie ermächtigte Ärzte angewendet werden.
  • Die in der Drogenersatztherapie übliche Dosierung kann bei Patienten ohne Opiatgewöhnung zu schweren Vergiftungserscheinungen bis hin zu tödlichem Ausgang führen.
  • Vor einer Dosiserhöhung wird das Ableiten eines EKG's empfohlen.