Methadon – Warnhinweise
- Der Wirkstoff unterliegt der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Belieferung von Rezepten durch die Apotheke wird durch die BtMVV geregelt.
- Der Arzt wird regelmäßig den Urin untersuchen (im Allgemeinen zweimal monatlich in einer für den Patienten nicht erkennbaren zeitlichen Abfolge), um einen eventuellen zusätzlichen Drogenkonsum festzustellen.
- Die Anwendung des Wirkstoffs kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen und sollte deshalb nicht vor sportlichen Wettkämpfen eingenommen werden.
- Eine missbräuchliche Anwendung des Arzneimittels zu Dopingzwecken kann die Gesundheit gefährden.
- Der Wirkstoff darf nur bei opiat-/opioidabhängigen Patienten durch zur Drogenersatztherapie ermächtigte Ärzte angewendet werden.
- Die in der Drogenersatztherapie übliche Dosierung kann bei Patienten ohne Opiatgewöhnung zu schweren Vergiftungserscheinungen bis hin zu tödlichem Ausgang führen.
- Vor einer Dosiserhöhung wird das Ableiten eines EKG's empfohlen.