Methadon Gegenanzeigen

Methadon darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff sowie bei gleichzeitiger Behandlung mit MAO-Hemmern der B-Gruppe (Antidepressiva).

Narkotika-Antagonisten (heben die Wirkung von narkotisierenden Wirkstoffen auf) oder Narkotika-Agonisten (narkotisierende und schmerzstillende Wirkstoffe) wie Pentazocin und Buprenorphin dürfen, außer zur Behandlung einer Überdosierung, während einer Drogenersatztherapie nicht angewendet werden.

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung darf Methadon gegeben werden bei:
  • stark gefährdeten Patienten, die Selbstmordversuche mit Opiaten, vor allem in Kombination mit trizyklischen Antidepressiva, Alkohol und weiteren auf das Zentrale Nervensystem (ZNS) einwirkenden Stoffe begangen haben.
  • Patienten mit Substanzabhängigkeit von trizyklischen Antidepressiva, Alkohol und weiteren auf das Zentralnervensystem (ZNS) einwirkenden Stoffe.
  • Patienten, die trotz einer Drogenersatztherapie unkontrolliert weiterhin Drogen konsumieren und ein stark selbstmordgefährdendes Verhalten zeigen.
  • akuten Krankheitszuständen im Bauchbereich, da die Behandlung mit Methadon akute Krankheitszustände im Bauchbereich verschleiern kann. Deshalb sollten Patienten mit Anzeichen eines akuten Abdomens (lebensbedrohlicher Notfall, oft mit Bauchfellentzündung verbunden) besonders engmaschig vom Arzt überwacht werden.
  • Patienten mit bekannter oder vermuteter Verlängerung des QT-Intervalls (Erregungsleitung am Herzen) oder Elektrolyt-Ungleichgewicht, insbesondere
    Blut-Kalium-Mangel.
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich bei:
  • Vorliegen einer Bewusstseinsstörung
  • gleichzeitiger Anwendung von anderen das Zentrale Nervensystem dämpfenden beziehungsweise das Atemzentrum dämpfenden Arzneimitteln
  • Krankheitszuständen, bei denen eine Dämpfung des Atemzentrums vermieden werden muss
  • erhöhtem Hirndruck; Durch Methadon kann der Druck der Hirnflüssigkeit heraufgesetzt werden, ein bereits vorliegender erhöhter Hirndruck kann so bedeutsam verstärkt werden. Bei diesen Patienten sollte seine Verwendung mit äußerster ärztlicher Vorsicht erfolgen, und Methadon sollte nur dann eingesetzt werden, wenn dies vom Arzt für die Behandlung solcher Patienten für unerlässlich gehalten wird.
  • Blutdruckabfall bei Blutvolumenmangel
  • Vorsteherdrüsenvergrößerung (Prostatahypertrophie) mit Restharnbildung
  • Bauchspeicheldrüsenentzündung
  • Gallenwegserkrankungen
  • verengenden und entzündlichen Darmerkrankungen
  • Tumoren des Nebennierenmarks (Phäochromozytom)
  • Parathormon-Mangel
  • mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung des Atemzentrums und der Atemfunktion
  • bekannter oder vermuteter Verlängerung der Herzerregungsleitung (QT-Intervall) oder Elektrolyt-Ungleichgewicht, insbesondere Blutkaliummangel
  • stark verlangsamter Herzschlagfolge
  • Behandlung mit Antiarrhythmika der Klassen I und III (herzschlagregulierende Wirkstoffe zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen)
  • schwangeren Frauen und stillenden Müttern.
Untersuchungen haben Hinweise darauf erbracht, dass bei einer Behandlung mit opioiden Schmerzmitteln häufig eine Verlängerung des QT-Intervalls (damit wird im EKG die elektrische Erregung am Herzen dargestellt) auftritt. Dadurch ergibt sich ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Herzrhythmusstörungen, die von der Herzkammer ausgehen (Torsade de Pointes). Bei Patienten, bei denen der Arzt einen höheren Vorteil der Methadonbehandlung gegeüber dem Risiko einer Herzrhythmusstörung sieht, sollte vor Therapieeinleitung und nach zwei Behandlungswochen ein EKG abgeleitet werden, um die Wirkung von Methadon auf die Erregungsleitung am Herzen nachzuweisen. Bevor die Dosis erhöht wird, sollte der Arzt ebenfalls ein EKG anfertigen.

Wie andere opioide Schmerzmittel auch, sollte Methadon bei Patienten mit Asthma, chronisch verengender Lungenerkrankung (COPD) oder Cor pulmonale (Rechtsherzvergrößerung aufgrund einer Lungenerkrankung) und bei Personen mit erheblich eingeschränkter Atmung, vorbestehender Beeinträchtigung der Atemfunktion, Sauerstoffunterversorgung oder Kohlenstoffdioxidanstieg im Blut mit Vorsicht eingesetzt werden. Selbst bei der üblichen therapeutischen Betäubungsmittel-Dosierung kann bei diesen Patienten die Atemtätigkeit herabgesetzt werden, während gleichzeitig der Atemwegswiderstand erhöht wird, was bis zu einer akuten Atemnot führen kann. Bei solchen Patienten kann ein bereits bestehendes Asthma erneut ausbrechen und von Hautausschlägen und Eosinophilie (erhöhtes Auftreten bestimmter Abwehrzellen im Blut) begleitet sein.

Es wird empfohlen, in höherem Lebensalter sowie bei Patienten mit Nierenerkrankungen und schweren chronischen Lebererkrankungen sowie bei Personen mit schlechtem Allgemeinzustand die Dosierung zu verringern.

Methadon bei Schwangerschaft & Stillzeit

Wird Schwangeren im Rahmen einer Drogenersatztherapie Methadon verabreicht, sollte wenn möglich eine maximale Tagesdosis von 20 Milligramm Methadon nicht überschritten werden. Die Gabe sollte ausschleichend vor der Entbindung beendet werden. Ist dies nicht möglich, muss der Entzug des Neugeborenen auf einer geeigneten Kinderintensivstation organisiert werden, da die Gabe von Methadon zur Gewöhnung und Abhängigkeit beim ungeborenen Kind sowie zu behandlungsbedürftigen Entzugserscheinungen beim Neugeborenen führen kann.

Untersuchungen haben gezeigt, dass der Gebrauch von Methadon während der Schwangerschaft nicht zu einem deutlichen Anstieg von kindlichen Fehlbildungen führt und keinen Einfluss auf die Entbindung hat. Kinder von Müttern mit einer Methadonbehandlung hatten allerdings ein vergleichsweise geringeres Geburtsgewicht und einen vergleichsweise geringeren Kopfumfang als andere Kinder. Entzugssymptome sind beim Neugeborenen sehr häufig aufgetreten. Weiterhin wurden eine erhöhte Erkrankungsrate von Mittelohrentzündungen, Befunde des Nervensystems mit Hörstörungen, geistige und motorische Entwicklungsverzögerung und Augenfehlleistungen beziehungsweise -fehlbildungen beobachtet.

Eventuell besteht sogar ein möglicher Zusammenhang mit dem Auftreten von SIDS (?plötzlicher Kindstod?). Ob und wie genau sich Methadon im Mutterleib darauf auswirkt, kann zur Zeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Methadon wird in die Muttermilch ausgeschieden. Die Entscheidung über das Stillen während der Methadonbehandlung muss im Einzelfall vom Arzt getroffen werden.

Methadon und Kinder

Über die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen bisher keine ausreichenden Untersuchungen zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit vor. Darum sollte Methadon in dieser Altersgruppe nicht gegeben werden.