Medrogeston – Gegenanzeigen
Medrogeston darf nicht angewendet werden:
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Medrogeston eingesetzt werden bei:
- bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
- im Fall von Leberfunktionsstörungen, akuter und chronischer Lebererkrankung (beispielsweise Dubin-Johnson-Syndrom oder Rotor-Syndrom) sowie Lebertumoren,
- bei Stoffwechselstörungen der Gallenfarbstoffe,
- im Fall schwerer Fettstoffwechselstörungen,
- bei starkem Bluthochdruck,
- wenn während einer früheren Schwangerschaft Gelbsucht, anhaltender Juckreiz, Schwerhörigkeit (Otosklerose) oder ein Herpes-ähnlicher Hautausschlag aufgetreten sind,
- bei Blutungen aus der Scheide mit unbekannter Ursache,
- bei Störungen der Blutgerinnung sowie einer erhöhten Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln,
- wenn eine Schwangerschaft besteht oder vermutet wird,
- bei Sichelzellenanämie.
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Medrogeston eingesetzt werden bei:
- Nierenfunktionsstörungen,
- schweren Depressionen während einer früheren Schwangerschaft,
- Neigung zu Muskelkrämpfen,
- arteriellen Durchblutungsstörungen und Arteriosklerose,
- vorausgegangenem Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- Herzmuskelschwäche und anderen schweren Herz-Erkrankungen,
- Frauen mit einer Neigung zur Bildung gelblich-brauner Flecken im Gesicht, besonders unter Einfluss von Sonnenlicht (Chloasmen),
- Diabetes mellitus,
- Porphyrie
- Migräne,
- Epilepsien,
- starkem Übergewicht,
- Frauen über 40 Jahren,
- Raucherinnen.
Medrogeston bei Schwangerschaft & Stillzeit
Medrogeston darf in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da das Ungeborene geschädigt werden kann.Der Wirkstoff tritt in die Muttermilch über, daher können Wirkungen auf das Kind nicht ausgeschlossen werden. Von einer Anwendung während der Stillzeit ist abzuraten. Ist eine Behandlung notwendig, sollte abgestillt werden.