Medrogeston Gegenanzeigen

Medrogeston darf nicht angewendet werden:
  • bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
  • im Fall von Leberfunktionsstörungen, akuter und chronischer Lebererkrankung (beispielsweise Dubin-Johnson-Syndrom oder Rotor-Syndrom) sowie Lebertumoren,
  • bei Stoffwechselstörungen der Gallenfarbstoffe,
  • im Fall schwerer Fettstoffwechselstörungen,
  • bei starkem Bluthochdruck,
  • wenn während einer früheren Schwangerschaft Gelbsucht, anhaltender Juckreiz, Schwerhörigkeit (Otosklerose) oder ein Herpes-ähnlicher Hautausschlag aufgetreten sind,
  • bei Blutungen aus der Scheide mit unbekannter Ursache,
  • bei Störungen der Blutgerinnung sowie einer erhöhten Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln,
  • wenn eine Schwangerschaft besteht oder vermutet wird,
  • bei Sichelzellenanämie.

Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Medrogeston eingesetzt werden bei:

Medrogeston bei Schwangerschaft & Stillzeit

Medrogeston darf in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da das Ungeborene geschädigt werden kann.

Der Wirkstoff tritt in die Muttermilch über, daher können Wirkungen auf das Kind nicht ausgeschlossen werden. Von einer Anwendung während der Stillzeit ist abzuraten. Ist eine Behandlung notwendig, sollte abgestillt werden.

Medrogeston und Kinder

Der Wirkstoff ist für eine Anwendung bei Kindern nicht geeignet.