Masern-Virus Wechselwirkungen

Während einer Behandlung, die das körpereigene Abwehrsystem unterdrückt sowie bei angeborener oder erworbener Immunschwäche kann es durch die Impfviren zu einer Masern-Erkrankung kommen.

Antikörper (Immunglobuline) dürfen nicht gleichzeitig mit dem Masern-Impfstoff (Masern-Virus) verabreicht werden. Die gleichzeitige Gabe von Immunglobulinen und Masern-Impfstoff kann die zu erwartende Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems beeinträchtigen.

Die Impfung sollte frühestens drei Monate nach Blut- oder Plasmaübertragungen (Transfusionen) oder der Gabe von menschlichen Antikörpern (Human-Immunglobuline), abhängig von der Art des Immunglobulins und der verabreichten Dosis, erfolgen.

Die Gabe von Blutprodukten mit Masern-Virus-Antikörpern, einschließlich Immunglobulin-Präparaten, sollte frühestens einen Monat nach der Impfung mit Masern-Impfstoff erfolgen, es sei denn, der Arzt hält die Gabe dieser Präparate für unumgänglich. Sollte die Gabe eines solchen Präparates innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Impfung erforderlich sein, muss die Impfung wiederholt werden.

Nach einer Impfung mit Masern-Lebendimpfstoffen kann die Empfindlichkeit von Tuberkulin-Hauttestungen (Tests zum Nachweis von Tuberkulose) vorübergehend vermindert sein. Wenn ein Tuberkulintest geplant ist, sollte der Test entweder vor, gleichzeitig mit oder mindestens vier bis sechs Wochen nach der Impfung mit Masern-Impfstoff erfolgen.

Der Masern-Impfstoff kann an unterschiedlichen Körperstellen zeitgleich mit Impfstoffen gegen folgende Krankheiten verabreicht werden: Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Leberentzündung vom Typ B (Hepatitis B), Gelbfieber, Mumps und Röteln. Werden die Impfungen nicht zeitgleich verabreicht, ist ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten, bevor eine weitere Impfung mit einem Lebendimpfstoff erfolgt.