Masern-Virus + Mumps-Virus + Röteln-Virus Warnhinweise

  • Nach einem Kontakt mit Masern-Infizierten kann die Impfung nur einen gewissen Schutz bieten, wenn der Impfstoff innerhalb von 72 Stunden nach dem Erregerkontakt verabreicht wird. Wenn der Impfstoff einige Tage vor dem Kontakt verabreicht wurde, kann jedoch ein guter Schutz aufgebaut werden. Es gibt keine Daten darüber, ob diese Impfung nach Erregerkontakt mit Mumps- oder Röteln-Infizierten Schutz bietet.
  • Das Medikament ist vorzugsweise auch bei Personen mit Masern-Immunität, jedoch unklarem Abwehrstatus gegen Mumps und Röteln, anzuwenden. Personen ohne Masern-Immunität können unabhängig davon mit diesem Impfstoff geimpft werden, wenn kein einzelner Masern-Impfstoff zur Verfügung steht.
  • Gemäß Paragraph 22 des Infektionsschutzgesetzes müssen alle Schutzimpfungen vom Impfarzt mit dem Impfdatum, Handelsnamen, der Chargen-Bezeichnung sowie der Angabe der Krankheit, gegen die geimpft wurde, in einen Impfausweis eingetragen werden.
  • Vor der Impfung muss eine Schwangerschaft ausgeschlossen und nach der Impfung für drei Monate durch geeignete Verhütungsmittel verhindert werden.
  • Bei Impfungen jeder Art sollte die jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, aktuell abrufbar über www.rki.de) beachtet werden.