Masern-Virus Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen frühere Masern-Impfungen darf der Wirkstoff nicht gegeben werden. Verlief eine Impfung mit Komplikationen, muss die Ursache ermittelt werden, bevor eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff erfolgt.

Eine Schwangerschaft muss zum Zeitpunkt der Impfung ausgeschlossen werden.

Ebenfalls nicht geimpft werden darf bei:
  • aktiver, unbehandelter Tuberkulose
  • krankhaften Blutbildveränderungen
  • Blutkrebs (Leukämie)
  • Lymphdrüsenkrebs (Lymphome)
  • anderen Krebsgeschwüren (Malignome) mit Auswirkung auf das blutbildende oder lymphatische System
  • einer Behandlung, die die körpereigene Abwehr dämpft (einschließlich mit hoch dosierten Kortisonpräparaten). Eine Ausnahme bilden Personen, die Kortison auf die Haut auftragen oder niedrig dosierte Kortisone inhalieren (beispielsweise zur Asthma-Vorbeugung).
  • angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (humorale oder zelluläre Immundefizienz, einschließlich Hypo- und Dysgammaglobulinämie, AIDS, HIV-Infektionen mit Symptomen beziehungsweise ein altersspezifischer CD4 + T-Lymphozyten-Anteil von unter 25 Prozent). Personen mit nachgewiesener HIV-Infektion ohne unterdrückte körpereigene Abwehr können geimpft werden. Diese Personen sollten vom Arzt aber sorgfältig hinsichtlich des Auftretens von Masern beobachtet werden. Bei diesen Patienten ist der Impfschutz möglicherweise weniger effektiv als bei nicht HIV-infizierten Personen.
  • angeborene oder erbliche Immunschwäche in der Familiengeschichte - es sei denn, die zu impfende Person hat ein nachgewiesenermaßen intaktes Abwehrsystem.
Bei Erkrankungen mit Fieber über 38,5 Grad Celsius sollte die Impfung verschoben werden. Eine Ausnahme bildet die postexpositionelle Impfung. Dabei handelt es sich um die Impfung nach Kontakt mit einem Masernkranken. In diesem Fall kann der Krankheitsausbruch mit Hilfe einer Impfung innerhalb von drei Tagen verhindert werden. Je schneller die Impfung erfolgt, desto besser.

Wurden kürzlich Antikörper (Immunglobuline) gespritzt, sollte mit einer Masernimpfung einige Zeit gewartet werden. Dies wird vom Arzt individuell entschieden.

Der Masern-Virus darf nicht in das Blutgefäßsystem verabreicht werden. Vor dem Spritzen (Injektion) muss der Arzt prüfen (durch Aspiration), dass die Nadel nicht im Blutgefäß liegt.

Wie bei allen Impfungen muss der Arzt auch vor der Masernschutzimpfung geeignete Mittel zur Behandlung einer eventuellen lebensbedrohlichen allergischen Reaktion (anaphylaktischer Schock) bereitstellen.

Masern-Viren sollten bei Krampfanfällen oder Schädigungen des Gehirns in der Eigen- oder Familienvorgeschichte mit Vorsicht angewendet werden. Der Arzt muss bei diesen Personen aufmerksam auf eine mögliche Temperaturerhöhung nach der Verabreichung des Impfstoffs achten.

Personen mit verminderter Blutplättchenanzahl (Thrombozytopenie) oder Gerinnungsstörungen muss der Impfstoff in das Unterhautfettgewebe gespritzt werden (subkutan). Bei diesen Personen könnten nach einer Verabreichung in den Muskel schwere Blutungen auftreten. Ein Blutplättchenmangel kann sich durch die Impfung möglicherweise verschlechtern. Personen, die nach der Gabe einer ersten Dosis von Masern-Impfstoff oder einem Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff einen solchen Blutplättchenmangel entwickelten, können bei wiederholter Gabe mit einer Verschlechterung reagieren. Der Arzt sollte anhand von Blutkontrollen überprüfen, ob weitere Dosen des Impfstoffs benötigt werden. Vor der Verabreichung des Impfstoffs an diese Personen sollte eine sorgfältige ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Bei Personen, die über einen Zeitraum von 14 Tagen oder länger hohe Dosen auf den gesamten Körper einwirkende (systemisch wirkende) Kortikosteroide erhalten haben, sollte die Impfung frühestens einen Monat nach Absetzen der Therapie erfolgen. Diese Zeit ist notwendig, damit sich das körpereigene Abwehrsystem erholen kann.

Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis)durchgeführt werden. Bei diesen Personen verlaufen die Masern oft schwer, außerdem sind sie besonders gefährdet, an Komplikationen zu erkranken. Dabei müssen chronisch Kranke sorgfältig vom Arzt über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch die Impfung bedingt sein können.

Wie bei anderen Impfstoffen auch, sind nach einer Impfung mit dem Masern-Virus möglicherweise nicht alle Personen ausreichend geschützt (sogenannte Impfversager).

Hinweis: Die Impfung bietet keinen zuverlässigen Schutz, wenn sie erst nach einem Kontakt mit Masern-Viren erfolgt. Eine Wirksamkeit der Impfung im Sinne der Verhütung einer Erkrankung kann nur erwartet werden, wenn innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem Masernkontakt geimpft wird. Andernfalls wird die Anwendung von menschlichen Antikörpern beziehungsweise von Masern-Immunglobulin - sofern erhältlich - empfohlen.

Masern-Virus bei Schwangerschaft & Stillzeit

Eine Schwangerschaft muss zum Zeitpunkt der Impfung ausgeschlossen und nach der Impfung drei Monate lang verhindert werden.

Wurden Frauen versehentlich während der Schwangerschaft geimpft oder tritt eine Schwangerschaft in den ersten drei Monaten nach der Impfung ein, muss Folgendes beachtet werden: Es gibt Belege dafür, dass eine Infektion mit dem übertragenen Masern-Virus (sogenanntes Masern-Wildvirus) in der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko für Schädigungen des Ungeborenen verursacht. Nach einer Masern-Wildinfektion in der Schwangerschaft wurden vermehrt Spontanabgänge des Ungeborenen, Totgeburten, Frühgeburten und angeborene Missbildungen beobachtet. Es gibt keine geeigneten Studien darüber, wie sich ein Kontakt mit abgeschwächten Masern-Impfvirus-Stämmen während der Schwangerschaft auswirkt. Vorsichtshalber sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass auch der Impfvirus-Stamm zu Schädigungen des Ungeborenen führen könnte.

Auch ausreichende Erfahrungen über die Anwendung während der Stillzeit liegen bisher nicht vor. Vorsichtshalber sollte deshalb während der Stillzeit nicht mit dem Masern-Virus geimpft werden.

Masern-Virus und Kinder

Der Impfstoff Masern-Virus kann ab einem Alter von elf Monaten verabreicht werden.