Magnesiumsulfat Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Magnesiumsulfat sollte dieser Wirkstoff nicht eingenommen werden.

Nierenerkrankungen sowie Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes stellen eine weitere Gegenanzeige zur Anwendung dieses Wirkstoffes dar. Auch bei bestimmten Herzrhythmusstörungen (AV-Block) und krankhafter Herzschlagverlangsamung darf Magnesiumsulfat nicht gegeben werden. Gleiches gilt bei Darmverschluss und akut-entzündlichen Darmerkrankungen (beispielsweise Blinddarmentzündung).

Außerdem muss bei Muskelerkrankungen wie Myasthenia gravis ebenfalls auf eine Magnesiumsulfatanwendung verzichtet werden.

Ferner sollte Magnesiumsulfat nur nach ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden bei magnesiumhaltige Steinerkrankungen und akuten Lebererkrankungen. Das gilt auch bei gleichzeitiger Behandlung mit Aminoglykosid-Antibiotika (Wirkstoffe gegen Bakterien).

Bei Darmträgheit, wenn der Wirkstoff länger als ein bis zwei Wochen angewendet werden soll, sollte vor Behandlungsbeginn eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Grundsätzlich sollte der Magnesiumspiegel im Blut beachtet werden.

Magnesiumsulfat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Schädigende Wirkungen auf das ungeborene Kind während der Schwangerschaft oder den zu stillenden Säugling sind bisher nicht nachgewiesen worden. Allerdings sollte die Anwendung von Magnesiumsulfat als Abführmittel nur nach ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko erfolgen.

Magnesiumsulfat und Kinder

Magnesiumsulfat sollte bei Kindern nur nach Rücksprache mit einem Arzt verabreicht werden.