Losartan Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Losartan darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Aufgrund mangelnder Therapie-Erfahrung ist der Einsatz von Losartan bei beidseitiger Nierenarterienverengung oder einseitiger Nierenarterienverengung bei Patienten mit Einzelniere und bei Patienten nach Nierentransplantation verboten. Ebenfalls untersagt ist die Behandlung mit Losartan bei schwerer Leberfunktionsstörung, Herzklappenverengung, Erkrankung und Verdickung des Herzmuskels (hypertrophe Kardiomyopathie) sowie bei niedrigem Blutdruck (< 90 mm Hg).

Patienten, die an schwerer Herzmuskelschwäche (NYHA-Klasse IV), an Herzmuskelschwäche mit gleichzeitig schwerer Nierenfunktionsstörung oder an lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen leiden, dürfen auch nicht mit Losartan behandelt werden.

Patienten mit einem Herzinfarkt in den letzten drei Tagen oder Patienten mit belastungsunabhängigen Brustengebeschwerden (instabile Angina Pectoris) sollten Losartan ebenfalls nicht erhalten. Weiterhin schließen ein Schlaganfall oder vorübergehende Durchblutungsstörungen in den letzten drei Monaten die Behandlung mit Losartan-Kalium aus.

Beim primären Aldosteronismus (gestörte Hormonausschüttung der Niere) wird die Anwendung im Allgemeinen nicht empfohlen. Diese Erkrankung spricht nicht auf AT1-Rezeptor-Antagonisten an.

Kinder sollten ebenfalls nicht mit Losartan behandelt werden. Das Gleiche gilt für schwangere Frauen und stillende Mütter.

Relative Gegenanzeigen für den Einsatz von Losartan sind Patienten mit Herzkranzgefäßverengung (koronare Herzkrankheit) oder mit einem Flüssigkeitsmangel.

Losartan bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Losartan nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Losartan sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Losartan für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Losartan unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Losartan die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Losartan sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Losartan-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädel des Ungeborenen mittels Ultraschall ärztlich untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Losartan gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Losartan und Kinder

Kinder und Jugendliche mit Bluthochdruck können ab einem Alter von sechs Jahren mit Losartan behandelt werden. Die Anwendung bei Kindern unter sechs Jahren wird nicht empfohlen, da für diese Patientengruppe nur begrenzt Erkenntnisse aus Studien zur Verfügung stehen.