Lormetazepam Warnhinweise

  • Zu Beginn der Behandlung sollten die individuellen Reaktionen nach der Einnahme des Wirkstoffs vom Arzt kontrolliert werden.
  • Bei Alkoholgenuss können sich die dämpfenden Wirkungen gegenseitig verstärken.
  • Bei längerer Anwendung sollten Blutbild und Leberwerte regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
  • Die abendliche Einnahme des Wirkstoffs kann noch am nächsten Morgen zu verminderter Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Restmüdigkeit führen.
  • Wegen der muskelerschlaffenden Wirkung des Wirkstoffs ist besonders bei älteren Patienten eine erhöhte Sturzgefahr gegeben. Die Patienten müssen daher vor allem beim nächtlichem Aufstehen vorsichtig sein.
  • Die Anwendung des Wirkstoffs (auch schon in therapeutischen Dosen) kann zur Entwicklung einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen. Das Risiko einer Abhängigkeit steigt mit der Dosis und der Dauer der Behandlung. Insbesondere bei Patienten mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit in der Vorgeschichte ist dieses Risiko erhöht.
  • Bei Beenden der Therapie können dann Entzugs- und Rebound-Phänomene auftreten.
  • Der Wirkstoff kann sogenannte anterograde Amnesien verursachen. Das bedeutet, dass nach Einnahme unter Umständen Handlungen ausgeführt werden, an die sich der Patient später nicht mehr erinnern kann.
  • Da das Risiko von Entzugs- beziehungsweise Absetz- Phänomenen nach plötzlichem Beenden der Therapie höher ist, wird empfohlen, die Behandlung durch schrittweise Verminderung der Dosis zu beenden.
  • Nach Einnahme des Wirkstoffs über einige Wochen kann es zu einem Verlust der Wirksamkeit (Toleranz) kommen. Eine Langzeitanwendung sollte daher vermieden werden.
  • Die Dauer der Behandlung sollte so kurz wie möglich sein, da der Wirkstoff schnell abhängig macht. Deshalb sollte die Behandlung, einschließlich der schrittweisen Absetzphase, vier Wochen nicht übersteigen.
  • Bei Risikopatienten (beispielsweise stark beruhigten Personen, älteren Patienten oder bei einem epileptischen Anfall) muss darauf geachtet werden, die Atemwege offen zu halten. Gegebenenfalls muss der Arzt künstlich beatmen.
  • Nach einer Behandlung mit dem Wirkstoff in einer Klinik oder Praxis ist für den Patienten eine Begleitperson erforderlich.