Lithium Gegenanzeigen

Bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff darf Lithium nicht eingesetzt werden. Auch während der ersten vier Monate und im letzten Monat einer Schwangerschaft sowie in der Stillzeit ist die Behandlung mit dem Wirkstoff nicht erlaubt.

Folgende Begleiterkrankungen schließen die Anwendung von Lithium aus. Dazu gehören: Wenn eine der nachfolgenden Erkrankungen beziehungsweise Umstände besteht, darf Lithium nur unter ärztlicher Kontrolle eingesetzt werden:Lithium muss mindestens zwei Tage vor Narkosen oder Operationen abgesetzt werden.

Kinder unter zwölf Jahren sollen Lithium nur unter ärztlicher Kontrolle verwenden.

Lithium bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff gelangt über den Mutterkuchen zum Ungeborenen und kann dort zu Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems führen. Aus diesem Grund darf Lithium in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten und im letzten Monat vor der Geburt nicht eingenommen werden. Bei einer Anwendung in der übrigen Zeit muss der Blutspiegel von Lithium ständig ärztlich kontrolliert werden. Wenn die Wehentätigkeit beginnt, ist Lithium vollständig abzusetzen.

Besteht zu Beginn der Behandlung mit dem Wirkstoff keine Schwangerschaft, müssen in jedem Fall Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergriffen werden.

Während der Stillzeit ist die Behandlung mit Lithium nicht erlaubt, da der Wirkstoff über die Muttermilch in den Säugling gelangt und diesen schädigen kann.

Lithium und Kinder

Bei Kindern unter zwölf Jahren sollte die Behandlung mit Lithium nur nach ärztlicher Rücksprache und unter ständiger Kontrolle erfolgen.