Lisinopril + Hydrochlorothiazid Gegenanzeigen

Bei der Kombination müssen die Behandlungseinschränkungen beider Einzelstoffe, Lisinopril und Hydrochlorothiazid, beachtet werden.

Lisinopril darf nicht gegeben werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen Lisinopril oder einen anderen ACE-Hemmer
  • angioneurotischem Ödem (Quincke-Ödem) mit Schwellung von Gesicht, Lippen, Zunge, Kehlkopf, Schleimhaut und Augen
  • folgenden Nierenerkrankungen: bei beidseitiger Nierenarterienverengung (Nierenarterienstenose) oder einseitiger Nierenarterienverengung bei einer Einzelniere, nach einer Nierentransplantation, bei schweren Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance unter 30 Millilitern pro Minute und bei Patienten, die eine Blutwäsche (Dialyse) bekommen.
  • folgenden Herzerkrankungen: bei herzbedingtem Schock, Herzklappenverengung (Mitralklappe oder Aorta) mit Einfluss auf den Kreislauf, krankhafter Vergrößerung des Herzens mit Verschluss des Blutausstroms aus dem Herzen
  • primärem Hyperaldosteronismus (hier sind ACE-Hemmer wirkungslos).
  • LDL-Apherese mit Dextransulfat im Rahmen einer Blutsäuberung von Cholesterin und sonstigen Therapieverfahren, bei denen Blut in Kontakt mit negativ geladenen Oberflächen kommen kann
  • gleichzeitig stattfindender Desensibilisierungs-Therapie mit Insektengiften.
  • gleichzeitiger Anwendung von Poly(acrylnitril, natrium-2-methallylsulfonat)high-flux-Membranen (bei der Dialyse eingesetzt)
Nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und unter regelmäßiger Kontrolle darf Lisinopril gegeben werden bei
  • erhöhtem Urineiweiß von über 1 Gramm pro Tag
  • Lebererkrankungen oder Leberfunktionsstörungen
  • gestörter Immunreaktion oder Kollagenkrankheiten (wie Lupus erythematodes und Sklerodermie)
Unter ärztlicher Kontrolle des Blutdrucks und der betreffenden Laborwerte kann Lisinopril bei schwerem Bluthochdruck und bei Patienten über 65 Jahren sowie bei solchen mit Mineral- und Flüssigkeitmangel angewendet werden.

Der Einsatz von Hydrochlorothiazid verbietet sich bei:
  • Überempfindlichkeit gegen Hydrochlorothiazid sowie andere Thiazide oder Sulfonamide
  • Leberausfallkoma
  • bei Mineralhaushaltstörungen wie Kaliummangel, Natriummangel, Calciumüberschuss
Nur unter ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko darf Hydrochlorothiazid gegeben werden bei:

Lisinopril + Hydrochlorothiazid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme der Wirkstoffkombination Lisinopril + Hydrochlorothiazid nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Für den jeweiligen Wirkstoffpartner gelten folgende Warnhinweise:

Lisinopril

Eine Behandlung mit Lisinopril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Lisinopril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Lisinopril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Lisinopril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Lisinopril sind zu wenig Fruchtwasser der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Lisinopril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädels des Ungeborenen per Ultraschall untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten, Lisinopril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Hydrochlorothiazid (HCT)

Für die Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCT) in der Schwangerschaft gibt es bislang nur begrenzte Erfahrungen, insbesondere während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Auf Grund des Wirkmechanismus kann Hydrochlorothiazid im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel die Versorgung des Ungeborenen im Mutterleib gefährden und zu vor- und nachgeburtlichen Auswirkungen wie Gelbfärbung der Haut und Schleimhaut (Ikterus), Störung des Elektrolythaushalts und einem Mangel an Blutplättchen (sogenannte Thrombozytopenie) beim Säugling führen.

Weiterhin kann sich das Blutplasma-Volumen der Mutter verringern, was das Risiko einer Minderdurchblutung des Mutterkuchens (der sogenannten Plazenta) birgt. Deshalb darf Hydrochlorothiazid (unter anderem) nicht bei Gewebswasseransammlungen in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsödemen), Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Schwangerschaftshypertonie) sowie auch nicht bei einer sogenannten Präeklampsie (eine Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck, vermehrter Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen im Gewebe) gegeben werden.

Hohe Dosen von Hydrochlorothiazid können die Milchbildung hemmen. Zudem tritt der Wirkstoff in die Muttermilch über. Deshalb sollten stillende Frauen nicht mit Hydrochlorothiazid behandelt werden.

Lisinopril + Hydrochlorothiazid und Kinder

Bei Kindern darf die Kombination aus Mangel an Erfahrungen mit der Behandlung bei dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.