Lisinopril Gegenanzeigen

Lisinopril darf nicht eingesetzt werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen ACE-Hemmer
  • Gesichtsschwellungen, einem so genannten Quincke-Ödem in der Vorgeschichte
  • zu niedrigem Blutdruck
  • Patienten mit einer verpflanzten Niere, einer Verengung der Nierenarterien (Nierenarterienstenose) oder mit nur einer gesunden Niere
  • primärem Hyperaldosteronismus, einer mit hohem Blutdruck einhergehenden Erkrankung, weil dort alle ACE-Hemmer unwirksam sind
  • Herzklappenfehler wie verengte Aorten- und/oder Mitralklappen
  • Herzmuskelerkrankungen mit Vergrößerung des Herzens (hypertrophe Kardiomyopathie)
  • Patienten nach akutem Herzinfarkt mit weiteren Beschwerden
  • Schock-Patienten, weil bei ihnen die Pumpkraft des Herzens vermindert ist
  • Patienten, die eine regelmäßige Blutwäsche brauchen (Dialyse) - hier darf Lisinopril nicht zusammen mit Hochdurchfluss-Membranen aus Poly(acrylonitril-natrium-2-methylallylsulfonat) benutzt werden.
Nur unter strenger ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko darf Lisinopril eingesetzt werden bei speziellen Hauterkrankungen des rheumatischen Formenkreises (Kollagenosen) und mit anderen Autoimmunkrankheiten.

Lisinopril bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Lisinopril nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Lisinopril sollte nicht während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sollten alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere gewählt werden; es sei denn, eine Fortführung der Behandlung mit Lisinopril wird vom Arzt für zwingend erforderlich gehalten.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Lisinopril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Lisinopril  die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Lisinopril sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter oder eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Daher sollten im Falle einer Lisinopril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel Ultraschalluntersuchungen der Nierenfunktion und des Schädels des Ungeborenen erfolgen.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Lisinopril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Lisinopril und Kinder

Die Sicherheit und Wirksamkeit von Lisinopril ist bei Kindern nicht bewiesen. Daher sollte der Wirkstoff nicht in dieser Altersgruppe angewendet werden.