Levothyroxin + Trijodthyronin Gegenanzeigen

Bei einer Überempfindlichkeit gegen Levothyroxin oder Trijodthyronin darf die Kombination nicht angewendet werden. Auch bei einer Schilddrüsenüberfunktion durch eine Autonomie (Selbstständigkeit) der Schilddrüse, die sich nicht mehr durch den Hormonhaushalt des Körpers kontrollieren lässt, ist die Behandlung mit der Wirkstoffkombination nicht erlaubt.

Levothyroxin und Trijodthyronin sollten nicht angewendet werden, wenn folgende Begleiterkrankungen oder Umstände bestehen:

Levothyroxin + Trijodthyronin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Levothyroxin und Trijodthyronin gelangen nicht über die Plazenta in den Embryo. Die Behandlung mit der Kombination von Levothyroxin und Kaliumjodid sollte in der Schwangerschaft unbedingt fortgeführt werden. Allerdings sollten Levothyroxin und Trijodthyronin nur in der geringstmöglichen Dosierung verabreicht werden. Aus diesem Grund sind engmaschige ärztliche Kontrollen der Hormonspiegel im Blut notwendig. Die Anwendung von Levothyroxin und Trijodthyronin als Begleittherapie bei einer Schilddrüsenüberfunktion ist wegen möglicher Schädigung des Embryos durch die gleichzeitige Therapie mit Thyreostatika nicht erlaubt.

Die in der Muttermilch ausgeschiedene Menge von Levothyroxin und Trijodthyronin ist zu gering, um beim Säugling eine Schilddrüsenüberfunktion auszulösen. Die Kombination kann deshalb nach Rücksprache mit dem Arzt während der Stillzeit angewendet werden.

Levothyroxin + Trijodthyronin und Kinder

Kinder erhalten eine Dosierung von Levothyroxin und Trijodthyronin, die ihrem Alter angepasst ist.