Leflunomid Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • schweren Immunschwächen (zum Beispiel AIDS)
  • schweren Knochenmarkserkrankungen
  • Erkrankungen des blutbildenden Systems (beispielsweise des Knochenmarks)
  • schweren Infektionserkrankungen
  • mittelschwerer und schwerer Nierenschädigung, Leberschädigung und schwerem Eiweißverlust (zum Beispiel bei Nierenschäden).

Leflunomid bei Schwangerschaft & Stillzeit

In der Schwangerschaft und Stillzeit darf Leflunomid nicht eingenommen werden. Frauen, die schwanger werden möchten, müssen vom Arzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie erst zwei Jahre nach der Medikamenten-Einnahme schwanger werden dürfen. Erst dann ist der Wirkstoff im Körper so weit abgebaut, dass die möglicherweise noch vorhandene Menge an Leflunomid und seinem Stoffwechselprodukt Malonnitrilamid nicht mehr schädlich für das Ungeborene sind. Besonders Malonnitrilamid verursacht schwerwiegende Schäden beim Ungeborenen. Daher muss die Konzentrationen an diesem Stoffwechselprodukt unter 0,02 Milligramm pro Deziliter Blutplasma liegen.

Männer sollten Leflunomid vor der Zeugung vorsichtshalber absetzen. Möglicherweise führt der damit belastete Samen zu Schädigungen des damit gezeugten Kindes.

Tritt während der Einnahme von Leflunomid eine Schwangerschaft auf, so kann durch folgendes Verfahren möglicherweise das Risiko für das Ungeborene verringert werden:

Entweder können acht Gramm Cholestyramin (normalerweise gegen Fettstoffwechselstörungen eingesetzt) dreimal täglich oder 50 Gramm Aktivkohlepulver viermal täglich jeweils für die Dauer von elf Tagen gegeben werden. Beide Wirkstoffe binden Leflunomid und sein Stoffwechselprodukt, die für das Kind schädlich sind und sorgen für eine schnellere Ausscheidung beider aus dem Körper.

Leflunomid und Kinder

Bei Kindern darf der Wirkstoff nicht angewendet werden, da ausreichende Erkenntnisse über Wirkungen und Nebenwirkungen erst ab dem 18. Lebensjahr vorliegen.